Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 150

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Wir stehen dafür, wir stehen für diese Aufklärung, und ich hoffe, dass wir dieses weite­re traurige Kapitel Ihrer Politik, sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, endlich beenden können. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ. Abg. Riepl: Der Grasser war schon beim BZÖ, oder? Abg. Grosz das Rednerpult verlassend : Nein, der war nie beim BZÖ! Das BZÖ ist 2005 gegründet worden!)

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. Die Gesamtrestredezeit der Grünen beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


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Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde – ohne jeden Zynismus, Herr Vizekanzler –, dass Sie eine große Chance vergeben haben. Sie haben die Chance vergeben, mit dem System Grasser Schluss zu machen, das diese Republik über Jahre geprägt hat, obwohl jetzt die Eiter­beulen sichtbar werden. Dadurch, dass diese kaum von der Politik bearbeitet werden, führen sie zu einem noch größeren Verdruss und auch Verlust der politischen Kultur in diesem Land. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.)

Herr Vizekanzler, Ihre Forderung nach Präzision – wenn Sie das so sagen – werde ich versuchen, zu erfüllen. Schauen wir uns das im Konkreten an – und ich möchte aus­drücklich nicht auf die BUWOG-Privatisierung im Besonderen eingehen. Nehmen wir eine andere Privatisierung her. Es ist, relativ bescheiden – fangen wir mit dem Kleinen an –, 2002 der Österreichische Bundesverlag privatisiert worden.

Der Herr Grasser hat vorher von einem Verkaufspreis von 50 Millionen € gesprochen, geworden sind es 24 Millionen €. Aber wie schauen diese 24 Millionen € aus? Es wur­den 24 Millionen € in mehreren Raten gezahlt, wobei die erste Rate etwas über 1 Mil­lion € betrug, und erst nach mehreren Jahren musste der Großteil des Verkaufsprei­ses – nämlich zirka 21 bis 22 Millionen € – erlöst werden. Bis dahin hat die Republik sozusagen nur 1 Million € von dem Käufer verlangt und hat gleichzeitig dem Käufer da­für, dass er diesen Betrieb führt, 1 Million € gegeben. Das heißt, zunächst einmal war überhaupt nichts zu zahlen, und es gab einen stillen Kredit über mehrere Jahre, ohne jeglichen Zinssatz.

Hätten Sie das nicht auch gerne in Ihrer Gemeinde, dass Ihnen irgendjemand 24 oder 25 Millionen € gibt und sagt: Ich verzichte auf die Zinsen, und du zahlst in vier bis fünf Jahren!? (Abg. Dr. Stummvoll: Wann war das? Ist das eine Geschichtsvorlesung?)

Der zweite spannende Punkt bei dieser kleinen, bescheidenen Privatisierung war ein Beratungs- oder Verkaufshonorar für die Gruppe, die diese Privatisierung begleitet hat. Üblich war und ist 1 Prozent, das wissen Sie alle aus den Rechnungshofberichten (Abg. Brosz: Das hat sogar Meischberger gewusst!), auch bei der BUWOG war es nicht anders – nur in diesem Fall hat es 4 Prozent für die KPMG gegeben, weil diese Privatisierung angeblich so schwierig war.

Es war kein Problem für die Republik, bei der Privatisierung – beziehungsweise der Beratungsfirma, die das abgewickelt hat – großzügige Honorare zu zahlen.

Das zweite Beispiel ist die Telekom-Privatisierung. Danke, Herr Kollege Strutz, dass Sie das angesprochen haben! Vor dem Börsengang der Telekom hat man gewusst, dass es nicht so gut laufen wird. Die Aktie war unterzeichnet. Was ist passiert? Man hat institutionellen Anlegern knapp vor dem Börsengang Sonderkonditionen gewährt – die sie auch dankend angenommen haben –, nämlich jenseits der Konditionen, die auf dem Börsenprospekt ausgewiesen waren: Sie wurden noch billiger. Was haben die ins­titutionellen Anleger gemacht? Das können Sie nachlesen, schauen Sie sich die Bör­senentwicklung an: Am ersten Tag des Börsengangs haben alle institutionellen Anleger


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