Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 213

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mee aufgegeben worden ist, ist Hosenfeld am 17. Jänner 1945 von sowjetischen Sol­daten gefangen genommen worden. Sämtliche Bemühungen, entlassen zu werden, scheiterten trotz der Unterstützung der von ihm Geretteten. Mitte 1950 verurteilte ihn sogar ein weißrussisches Militärtribunal wegen vermeintlicher Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Haft. Er starb 1952 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Er ist übrigens als Retter von Wladyslaw Szpilman in dessen auch verfilmten Erzählung bekannt.

Meine Damen und Herren, ich komme zurück zu dem, was ich anfangs gesagt habe. Es ist leicht, drüberzuwischen, und es ist leicht, Ungleiches gleichzumachen. Im Lichte des Schicksals eines Menschen, das ich Ihnen vorgetragen habe, und im Lichte vieler gleich handelnder Personen einfach drüberzuwischen und zu sagen, alle sind rehabili­tiert – und wir wissen ganz genau, dass es im Zug von Desertionen auch zu schweren Unrechtstaten gekommen ist; nähere Ausführungen will ich hier bewusst nicht vorneh­men –, scheint uns unbillig zu sein und belastet das Andenken an redlich handelnde Menschen, ohne dass damit zum Ausdruck gebracht würde, dass das NS-Regime ein Terror-Regime war, das wir zutiefst verabscheuen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Präsident Neugebauer. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.33.16

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Die Ruhe im Saal, Dr. Fichtenbauer, hat dir hohe Auf­merksamkeit garantiert, weil du das schon auch sehr differenziert dargestellt hast. Ich meine, dass gerade die Diskussion, so differenziert sie auch gewesen ist, letztendlich eine fruchtbare war und auch eine vernünftige Lösung gebracht hat. Ich glaube, damit setzen wir heute ein wichtiges politisches Signal und führen eine jahrelange Debatte zu einem positiven Ende.

Durch die Befreiungsamnestie 1945, ergänzt durch das Anerkennungsgesetz 2005, sind die Urteile der NS-Sondermilitärgerichte auch wegen Desertion bereits aufgeho­ben gewesen, es gibt trotzdem zwei Gründe für diese Beschlussfassung: dass das vor­liegende Paket erstens ein klares politisches Zeichen setzt, nämlich explizit all jenen Respekt und Anerkennung zollt, die sich gegen das Unrechtsregime aufgelehnt haben, als Widerstandskämpfer etwa, als Deserteure oder sogenannte Kriegsverräter, und zweitens das Gesetz jetzt, so glaube ich, rechtspolitisch von zentraler Bedeutung ist, weil es Unklarheiten, Missverständnisse aufklärt und damit Lücken schließt, nämlich durch die Einbeziehung der Urteile des Volksgerichtshofes, durch die Einbeziehung der Sonder- und Standgerichte und der Erbgesundheitsgerichte betreffend Zwangssterili­sation und Zwangsabtreibung. Daneben werden auch Verurteilungen wegen gleichge­schlechtlicher Handlungen beseitigt, soweit das Verhalten heute straffrei wäre.

Einige von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben vielleicht die Ausstellung im Nestroyhof in der Leopoldstädter Praterstraße mit dem Titel „Was damals Recht war ...“ gesehen. Bei dieser Gelegenheit begrüße ich sehr herzlich (in Richtung Gale­rie) den Obmann des Personenkomitees Richard Wadani, der den Beratungen hier bei­wohnt. (Allgemeiner Beifall.)

Es war mir schon anlässlich der Eröffnung dieser Ausstellung, die ich für einen wichti­gen Beitrag auch im Sinne der politischen Bildung erachte, wichtig, zu betonen, dass sie dazu beitragen kann, einer offeneren Debatte in Österreich vor allem mehr Tief­gang und Sensibilität zu verleihen. Ich bin daher sehr froh darüber, dass wir durch einen Konsens zwischen Regierungsparteien und Grünen, durch eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit dieser drei parlamentarischen Fraktionen, aber durch gute Gespräche auch mit Ihnen (in Richtung Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner) und Ihrem Ressort zu einem solchen Ergebnis gekommen sind.

 


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