Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 222

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Einzel-Rehabilitation: ja, selbstverständlich! Beobachten und feststellen: in diesem Fall kein Problem, in jenem Fall kein Problem. So macht man es auch mit den Homosexuel­len, da geht es ja auch. Es wäre schon gegangen, und Sie wissen auch, dass wir nicht ungern der gesamten Materie zugestimmt hätten. Aber es ist nicht mehr auf uns zuge­gangen worden, das haben mir meine Freunde aus dem Justizausschuss mitgeteilt, und auch seitens des BZÖ wurde das bestätigt.

Meine Damen und Herren, lassen wir der älteren Generation – soweit sie noch lebt –, die diesen Krieg aktiv miterlebt hat, nicht das Gefühl, dass diejenigen, die nicht deser­tiert sind, vielleicht die schlechteren Österreicher sind! (Beifall bei der FPÖ.)

21.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 4 Minuten. – Bitte.

 


21.11.45

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich zweifellos um eine sensible Materie und Debatte, gerade auch, weil es um eine sehr, sehr schwierige Zeit für unser Land geht, die wir hier heute behandeln, eine sehr schwierige Zeit mit weitreichenden Folgen, wie wir wissen, für die Menschen unseres Landes, Europas und der ganzen Welt.

Ich bin deshalb sehr froh darüber, dass diese Debatte in einer sehr ruhigen und sehr sachlichen Atmosphäre abläuft, auch wenn da oder dort noch Meinungsverschieden­heiten zu erkennen sind. Ich bin auch sehr froh darüber, dass hier doch sehr einhellig von allen Fraktionen klargestellt wurde – soweit man das jetzt überblicken kann –, dass die Militär- und SS-Gerichte, die Sonder- und Standgerichte, aber auch der Volksge­richtshof keine Gerichte im herkömmlichen Sinn gewesen sind, dass man daher eigentlich nicht anders kann, als alle Urteile, die von diesen sogenannten Gerichten ge­fällt wurden, einheitlich und vollständig aufzuheben, und dass es hier auch keinen Spiel­raum dafür gibt, anders und differenzierend vorzugehen.

Viele Menschen sind in dieser schwierigen Zeit unseres Landes in die Terror-Maschi­nerie der Nazis geraten und dadurch meist mit sehr, sehr schlimmen Folgen, bis hin zum Tod, Opfer dieses grausamen Unrechtsregimes geworden. Es war daher der Ös­terreichischen Volkspartei von Beginn der Zweiten Republik an, vom ersten Tag nach der Befreiung von diesem Unrechtsregime, von der Nazi-Herrschaft an ein ernsthaftes Anliegen, die Unrechtsfolgen dieses Unrechtsregimes lückenlos aufzuheben und unge­schehen zu machen.

Dies war, wie heute schon einige Male angeklungen ist, 1945 und 1946 im Rahmen der Aufhebungs- und Einstellungsgesetze und der Befreiungsamnestie so. Dies war im Jahr 2005 so, als aus Anlass der 60-jährigen Beendigung des Zweiten Weltkrieges eine Mehrheit dieses Hauses das Anerkennungsgesetz 2005 beschlossen hat. Und das ist heute so mit der Beschlussfassung des Aufhebungs- und Rehabilitationsgeset­zes 2009.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin froh darüber, dass wir uns auch da­rauf verständigen konnten, unser Verständnis und unser Mitgefühl für viele andere Op­fer des Nationalsozialismus und des fürchterlichen Krieges auszudrücken. Ich ersuche aber auch um Verständnis bei jenen Fraktionen, die das moniert haben und hier noch Änderungsbedarf gesehen hätten, dass es meiner Meinung und unserer Ansicht nach völlig unzumutbar und menschenunwürdig wäre, mehr als 60 Jahre nach Beendigung des Nazi-Regimes jetzt quasi auf Motivforschung zu gehen und im Einzelfall zu versu­chen herauszufinden, welche Motive, welche Umstände für Desertion und Widerstand maßgeblich waren. Ich glaube, das wäre einfach nicht realistisch.

 


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