Wir werden mit der heutigen Beschlussfassung – auch das wurde schon einige Male gesagt, wir stehen dazu und sind froh darüber – auch die letzten Lücken der Fortwirkung des Nazi-Unrechtsregimes beseitigen, viele Opfer des Nationalsozialismus rehabilitieren und damit auch das an ihnen begangene Unrecht endgültig beseitigen.
Ich darf aus formalen Gründen noch folgenden Abänderungsantrag, der nur den Titel des Gesetzentwurfes betrifft, einbringen:
Abänderungsantrag
§ 53 Abs. 3 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Justizausschusses betreffend ein Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz (359 d. B.):
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Der Titel des Gesetzentwurfes lautet wie folgt:
„Bundesgesetz, mit dem ein Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz erlassen wird“
*****
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wer diese Debatte, die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes und das Ergebnis, das wir heute beschließen, verfolgt hat, der wird erkennen, dass es ein gutes Kapitel auch dieses Hauses und ein gutes Kapitel des Parlamentarismus ist. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 4 Minuten. – Bitte.
21.16
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich fast lückenlos den Vorrednern anschließen: Ich glaube, dass es wichtig ist, dass man 60 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges nicht Motivforschung betreiben sollte, um herauszufinden, was zu Widerstandshandlungen oder zur Desertion geführt hat. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass man eine Generalklausel hat, um eine Rehabilitierung für alle herzustellen, weil es undenkbar ist, die Motive nach 60 Jahren zu erfahren beziehungsweise richtigzustellen.
Ich halte auch das Beispiel, das Kollege Steinhauser gebracht hat, für einen Akt des Widerstandes. Schon aus diesem Grund wäre hier eine Rehabilitierung angebracht, auch wenn dieser Widerstand physische Gewalt beinhaltet hat. Ich halte dieses Beispiel eigentlich für eines jener Beispiele, die man dafür heranziehen kann, dass Motivforschung in einem solchen Fall unmöglich wäre. Daher halte ich die Generalklausel für einen der Kernpunkte dieses Gesetzes. Ich glaube auch, dass wir gut daran tun, in einer Generalklausel mit dieser Zeit und mit diesen Unrechtsurteilen abzuschließen.
Herr Kollege Weinzinger, es geht nicht darum, diejenigen, die bis zum Ende des Krieges weiter in der Wehrmacht verblieben sind, schlechtzumachen, sondern es geht da-
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