Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 88

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sind, tatsächlich Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben. Daher ist das wirklich vernachlässigbar. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Infol­ge­dessen ist ein einheitlicher Einkommensbegriff geschaffen worden, der vernünftig und nachvollziehbar ist, und der hier zur Anwendung gekommen ist.

Nun auch noch ein Wort zum Wochengeld. – Ich muss sagen, wir haben gerade im Selbständigenbereich hier ein Defizit, und zwar sind wir mit täglich 25,57 € benach­teiligt. Es ist uns ein großes Anliegen, eine Verdoppelung zu erreichen. Wir bedanken uns da für die Unterstützung der Frau Staatssekretärin, die uns bei dieser Forderung eine große Hilfe ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


12.34.03

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen auf der Regierungsbank! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Zu den zurzeit geltenden Varianten, das Kindergeld zu beziehen, kommen weitere hinzu. Dadurch wird die Wahlmöglichkeit erhöht, es wird mehr Geld in die Hand genommen, und das ist nicht so schlecht. Tatsache ist aber, dass die vorliegende Regelung keine Verbesserung der komplizierten Strukturen des Kinderbetreuungsgeldes bringt. Im Gegenteil: Die Varianten werden unübersichtlicher und der Verwaltungsaufwand wird größer.

Um herauszufinden, welche Variante für einen die beste ist, braucht man schon einen Experten, der einen berät, was man nehmen könnte, so nach dem Motto: Warum einfach, wenn es kompliziert auch geht?

Frau Kollegin Tamandl – sie ist leider nicht da, sie löst wahrscheinlich gerade ein kompliziertes Problem ihr Hungergefühl betreffend (Zwischenrufe bei der ÖVP) – hat gesagt, alles im Leben sei kompliziert. Das trifft vielleicht für die Kollegin Tamandl zu und für ihre Kollegen von der ÖVP, für meine Freunde beim BZÖ und für mich aber sicher nicht. (Beifall beim BZÖ.)

Unerlässlich, um die Familienförderungen effizient durchzuführen, ist eine Verein­heit­lichung der Antrags- und Auszahlungsmodalitäten bei den Familienleistungen in Öster­reich. Familien werden in Österreich hauptsächlich auf Grundlage dreier Fa­milien­förderungsmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Sozialsystems unter­stützt: Das sind das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der Kinderab­setzbetrag. So wesentlich die Effekte aus dem Zusammenwirken dieser Maßnahmen für die Familien in Österreich sind, so schwierig gestaltet sich die praktische Inan­spruch­nahme dieser Unterstützungen.

Für die Antragstellung des Kinderbetreuungsgeldes ist die jeweilige Gebietskranken­kasse zuständig. Die Familienbeihilfe sowie die erhöhte Familienbeihilfe wegen erheb­licher Behinderung sind beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt mit entsprechenden Formularen zu beantragen. Zur Geltendmachung des Kinderabsetzbetrages ist kein besonderer Antrag nötig.

Nicht nur die verschiedenen Auszahlungsstellen, sondern auch der Zeitpunkt, zu dem die Zahlungen erfolgen, sollten im Sinne einer modernen und bürgernahen Verwaltung vereinheitlicht werden. Das Kinderbetreuungsgeld wird erst am Sechsten des Nach­folgemonats, in dem Anspruch besteht, den Anspruchsberechtigten überwiesen. Die Familienbeihilfe wird überhaupt nur alle zwei Monate ausbezahlt. Das führt insbe­sondere bei einkommensschwachen Familien zu Lücken im Budget.

Durch Vereinheitlichung der Auszahlungsmodalitäten und durch Festlegung eines Zahltages könnte dies verhindert werden. Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

 


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