Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 92

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Was es braucht, ist nicht nur dieser erste kleine Schritt. Es braucht ganz klare Ver­besserungen und nachhaltige Rahmenbedingungen für ein wirklich effizientes ein­kommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.

 


12.43.48

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine Damen und Herren, schon im antiken Rom wurden Mehrkinderfamilien geför­dert, um gegen den Geburtenschwund vorzugehen. Auch im modernen Frankreich sind viele familienrechtliche Erleichterungen und Vorteile von der Anzahl der Kinder abhängig. In Österreich sind die Anreize dafür, ein Kind oder mehrere Kinder zu bekommen, gleich null. (Ruf bei der SPÖ: Bitte?)

Der Wiedereinstieg in das Berufsleben nach einer längeren Phase der Familienarbeit muss erleichtert und einfacher gestaltet werden. Eltern erfüllen Betreuungs- und Erziehungspflichten gegenüber ihren Kindern und leisten damit einen großen Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer Sozial- und Umlagesysteme. Diese Systeme sind vor allem durch den Kindermangel in Gefahr.

Es ist nur gerecht, Elternteile am Arbeitsmarkt zu unterstützen und bei gleicher Qualf­ikation zu bevorzugen. Wir verlangen ein Bevorzugungsmodell von Elternteilen am Arbeitsmarkt, die nach einer längeren Phase der Familienarbeit (Abg. Öllinger: O Maria! Das ist ja ganz furchtbar!) wieder ins Berufsleben einsteigen wollen. (Beifall bei der FPÖ.) Dabei sind die dienstgeberseitigen Lohnnebenkosten in Abhängigkeit von der Kinderanzahl zu reduzieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kitzmüller, Strache, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Bevorzugung von Elternteilen am Arbeitsmarkt

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche eine Reduzierung der dienstgeberseitigen Pensions­versicherungs­beiträge für erwerbstätige Elternteile nach längerer Familienarbeitsphase vorsieht. Dabei hat sich die Bundesregierung an folgenden Punkten zu orientieren:

1. Familienarbeitsphase von zumindest 20 Monaten

2. Dienstgeberbeitrag zur Pensionsversicherung reduziert sich je Kind um 2 Pro­zent­punkte

3. Deckelung der Ersparnis bei 3 Kindern

4. Ersparnis hat beim Dienstgeber zu verbleiben

 


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