Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 111

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BezieherInnen des Kinderbetreuungsgeldes nehmen die längste Variante in Anspruch (30+6 Monate). Monatlich bekommen sie demnach 436 Euro. Um den Beihilfen-Anspruch nicht zu verlieren, können sie künftig nur mehr geringfügig dazuverdienen. Einem Alleinerziehenden Elternteil stehen somit in der Langvariante 436 Euro Kin­derbetreuungsgeld, 357 Euro geringfügiger Verdienst sowie 180 Euro Beihilfe zur Verfügung. Das sind gesamt 973 Euro monatlich. Die Armutsgefährdungsschwelle für einen Erwachsenen und ein Kind liegt aktuell bei rund 1.245 Euro.

Alleinerziehende haben somit die Wahl zwischen einem Leben unter der Armutsgrenze trotz Beihilfe oder einer Berufstätigkeit die weit über die Geringfügigkeit hinaus geht, jedoch zu einem Verlust der Beihilfe führt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, der eine Gleichstellung von Alleinerziehenden gegenüber Paaren im Kinder­betreu­ungsgeldbezug vorsieht sowie Alleinerziehenden ein Leben über der Armuts­gefährdungsschwelle ermöglicht.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riepl. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.12.09

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Danke für diese Vorlage, danke für die Möglichkeit, dass wir mehr Modelle und mehr Varianten beim Kinderbetreuungsgeld haben. Ich glaube, mit der Zustimmung der Sozialdemokratischen Partei auch zu dieser heutigen Vorlage zeigt sich, dass die Familienförderung für die SPÖ immer einen hohen Stellenwert hatte, und das wird auch so bleiben. Ich erinnere an die 13. Familienbeihilfe – gleichfalls mit unseren Stim­men beschlossen –, ich erinnere an die Steuerreform 2009, die Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten – ebenfalls mit den Stimmen der SPÖ beschlossen.

Die Geburt eines Kindes, das wissen wir alle, sehr verehrte Damen und Herren, bringt eine neue Lebenssituation für die Eltern mit sich. Es geht um die Fragen, wer zu Hause bleibt, den Einkommensentfall im Familieneinkommen, die Erwerbsunterbrechung, wie lange man das machen wird, was besser ist: kürzer oder länger? – Die Diskussion hat ja die verschiedenen Positionen der einzelnen Parteien dargelegt.

Auch betreffend Arbeitsplatzsicherheit stellen sich Fragen: Kann ich wieder zurück? Werden sie mich dort noch brauchen, wo ich bisher gearbeitet habe, oder muss ich einen Wechsel machen? Geht es Teilzeit oder muss ich Vollzeit arbeiten? Kann ich Vollzeit arbeiten? Darf ich nur Teilzeit arbeiten? Wie steht es mit dem Einkom­mensverlust, mit der Qualifikation? Versäume ich etwas im Berufsleben? Früher wieder zurück in das Erwerbsleben oder später? – Das sind die großen Fragen, und all das spielt, denke ich, bei der Entscheidung, welche Variante für das Kinderbetreuungsgeld angewendet wird, welche präferiert wird, eine Rolle.

 


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