Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 170

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Auch die Leistungen im Bildungsbereich, die Ausgaben für Bildung sind ganz ent­scheidend, weil damit sichergestellt ist, dass Kinder aus jenen Familien, die nicht so betucht sind, gleichen Zugang zur Bildung haben. Viele, die Bildungsleistungen kon­sumiert haben, haben es so geschafft, von der unteren Einkommensschicht zur mittleren Einkommensschicht mit höheren Einkommen zu gelangen.

Sehr geschätzte Damen und Herren, etwas, was mir auch noch sehr am Herzen liegt, ist, da eine frauenspezifische Sicht hereinzubringen. Es ist zu Beginn dieser Diskus­sion davon gesprochen worden, dass solch ein Transferkonto für Familien eingerichtet werden soll. Das kann meiner Meinung nach der erste Schritt in Richtung Familien­besteuerung sein. Und das, sehr geschätzte Damen und Herren, lehnen wir ab, denn das führt dazu, dass Frauen wieder nur als Dazuverdienerinnen betrachtet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir von der SPÖ wollen, dass Frauen ein Einkommen haben, mit dem sie auch ein Auslangen finden. Das ist die beste Garantie, damit sie nicht im Alter der Armut preisgegeben werden.

Sozialleistungen, sehr geschätzte Damen und Herren, sind kein Luxus, sie sind aber auch kein Almosen. Mit Sozialleistungen sichern wir Existenzen und Chancen für Menschen. Sie sind aber letztlich auch ein ganz, ganz wichtiger Wachstumsmotor. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. Die Uhr stelle ich wunschgemäß auf 4 Minuten. – Bitte.

 


16.30.24

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch in der heutigen Debatte wird von den Gegnern des Transferkontos immer wieder vorgebracht, dass es unklar sei, worin der Mehrwert eines Transferkontos liege. – Diese Auffassung beruht entweder auf einer Unkenntnis des österreichischen Sozial- und Steuersystems oder auf einer Realitätsverweigerung oder schlimmstenfalls auf beidem.

Es sprechen nämlich sehr gute Gründe für die Einführung eines Transferkontos. Einer dieser Gründe wurde heute schon mehrmals erwähnt und heißt Transparenz. Es soll sowohl für die zuständigen Stellen als auch für die Leistungsbezieher selbst Trans­parenz darüber geschaffen werden, welche Transferleistungen in welcher Höhe in Anspruch genommen werden. Das bedeutet aber keineswegs, dass diese Daten auch öffentlich gemacht werden müssen. Ein solches Transferkonto führt somit keineswegs zur immer wieder angeführten Neiddebatte, sondern einfach zu mehr Transparenz (Rufe bei der SPÖ: Für wen?) für die zuständigen Stellen und für die Leistungs­emp­fänger. (Neuerliche anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wissen Sie, einfach so zu tun, als wäre Transparenz etwas Vernachlässigenswertes, ist schlichtweg fahrlässig und auch scheinheilig (Beifall bei der ÖVP) – scheinheilig nämlich deshalb, weil an anderer Stelle Transparenz sehr wohl begrüßt wird.

Ein sehr gutes Beispiel für bereits gelebte Transparenz ist die Informationspflicht im Bereich der Krankenversicherung. Die Krankenversicherungsträger müssen die Ver­sicher­ten über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen informieren. Bitte, haben Sie da eine Neiddebatte vernommen, als diese Informationspflicht eingeführt wurde? Hat die Einführung dieser Informationspflicht zu einem Auseinanderdividieren der Solidargemeinschaft in der Krankenversicherung geführt? Hat diese Einführung der Informationspflicht zu einer Verkürzung der Gesundheitsleistungen geführt? – All diese Fragen sind mit einem klaren Nein zu beantworten.

 


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