Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 191

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Was kann man gegen Wahrheit haben? Was kann man gegen Leistungswahrheit haben? Was kann man gegen Zielerreichungswahrheit haben? Was kann man gegen Verteilungswahrheit haben? Was kann man gegen Verteilungsgerechtigkeit haben? Was kann man gegen Belastungsgerechtigkeit haben? Was kann man gegen die Abgabengerechtigkeit haben, meine Damen und Herren? (Abg. Kickl – auf Abg. Kopf weisend, der mit Abg. Dr. Cap etwas bespricht –: Jetzt wird gerade die Enquete ein­gefädelt!) – Ja, jetzt sind sie schon am Beraten, ob sie zustimmen dürfen oder nicht. Geh, Karlheinz (in Richtung des Abg. Kopf), sei einmal mutig!

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie alle, Ihre Aufmerksamkeit auf diese Debatte hier zwischen Klubobmann Kopf und Klubobmann Cap zu lenken! Hier muss Klub­obmann Kopf nachfragen, ob der denn einem Antrag, den er vorher sogar initiiert hat, den wir ihm natürlich in entsprechender Beflissenheit auch zugearbeitet haben, jetzt zustimmen darf oder nicht. Und jetzt sind wir gespannt, was der Genosse Cap dazu sagt. Darf er? Darf er zustimmen? Plazet? – Hurra! (Heiterkeit beim BZÖ.) Wir haben heute die Chance, meine Damen und Herren, dass die Österreichische Volkspartei doch noch einen Rest an Mut zusammenbringt. (Beifall beim BZÖ.)

17.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


17.41.04

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Die grüne Fraktion wird dem vorliegenden Entschließungsantrag der BZÖ-Fraktion, obwohl er erst so knapp gekommen ist, zustimmen. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)

Zweitens möchte ich schon anmerken, wir sollten das jetzt auch ein bisschen wieder auf die ernstere Schiene bringen. Das ist nichts, worüber man sich lustig machen muss, denn wir wissen, wie es in Koalitionen ist: Die Partner müssen sich eben auch verständigen. Tun wir doch nicht so, als ob das in Österreich auf einmal ganz anders sein könnte! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Und wenn sie jetzt zustimmen, wird es uns recht sein müssen.

Wir müssen schon einmal auch dorthin kommen, worum es geht. Und ich stimme auch nicht überein mit der Ironie des Kollegen Stadler – die ich ja regelmäßig genieße, das muss ich schon zugeben (Heiterkeit beim BZÖ) –, aber dass jetzt keiner weiß, was Gerechtigkeit ist, das will ja so niemand zum Ausdruck bringen. Was wir zum Ausdruck bringen, ist, dass es unterschiedliche, wenn schon nicht Ideologien, aber inhaltliche Zugänge gibt, und genau aus dieser Perspektive ist jeweils etwas anderes gerecht. Das ist dem Begriff immanent. Das ist so, sonst wären gar keine wirtschafts- und sozialpolitischen Programme unterschiedlichen Zuschnitts notwendig. Da brauchen wir jetzt nicht das Standardwerk vom Pelinka zu zitieren, es ist einfach so.

Jetzt aber zu unserer Perspektive oder dazu, wo wir glauben, uns zu unterscheiden.

„Leistungsgerechtigkeit“ – dieser Begriff ist eingeführt worden –, ein seltsamer Begriff, möchte man meinen, aber er macht Sinn. Pröll sagt ja: keine Verteilungsgerechtigkeit ohne Leistungsgerechtigkeit. Her damit! Der Begriff der Leistung ist ja durchaus auch interessant. Kollege Steinhauser hat das auch ausgeführt, und das ist ganz wesentlich: Wo definieren wir jetzt Leistung?

Wir müssen uns einfach einmal um die sogenannte Primärverteilung kümmern, sonst hat die ganze Debatte keinen Sinn in der Betrachtung. Was verdient jemand brutto – Klammer auf: Welche Vermögensbestände hat er überhaupt?; Klammer zu –? Nur damit Sie ein paar Hinweise bekommen, was alles auf solche Konten drauf muss, damit das überhaupt sinnvoll handhabbar wird.

 


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