Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 207

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ganzen Bundesgebiet ist sichergestellt, und durch die Verankerung der Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften in diesem Gesetz ist die Bürgerbeteiligung einerseits, aber auch die Praxisnähe gewährleistet.

Grundsätzlich ist die Gesetzesanpassung an den EU-Rechtsrahmen für Bergbau­abfälle, die zwischen Wirtschaft und Montanbehörde akkordiert wurde, in Ordnung. Wir können das so beschließen.

Bezüglich der geforderten Sicherheitsleistungen – ein Abfallbewirtschaftungsplan, Wie­der­nutzbarmachung der Oberfläche, auch die Pläne zur Gewinnung – ist zu sagen, dass das auch jetzt schon bewilligungspflichtig war. Die Mehrkosten für die Wirtschaft und der zusätzliche bürokratische Aufwand halten sich hier in Grenzen.

Es ist in der Betriebspraxis sicher darauf zu achten, dass es nicht zur überschießenden Verwaltungspraxis kommt – mehrfache Sicherheitsleistungen und so weiter. Ich denke aber, Hausverstand und Augenmaß werden bei den Bezirkshauptmannschaften doch großgeschrieben.

Kollege Matznetter hatte recht im Ausschuss, wenn er davor warnte, den Schotter- und Gesteinsabbau sowie den Abbau der Flussbausteine im Inland bürokratisch zu behin­dern, weil dies dazu führt, dass diese schweren Materialen quer durch Europa, quer durch unsere Bundesländer herangeschafft werden müssen.

Die Ökobilanz solcher Transporte ist wesentlich schlechter als der Abbau möglichst am Ort der Verwendung. Das sollten auch Sie, Frau Kollegin Brunner – sie ist, glaube ich, nicht hier –, beherzigen.

In meiner Heimat, dem Zillertal, gibt es ein solches Problem. In den Tälern rund um Mayrhofen gibt es genügend Steine, die Talböden der Talschlüsse sind voll davon. Steinlawinen, Felsstürze und Staublawinen im Winter bringen immer wieder Nach­schub. Es gibt aber auch Almen und das Ruhegebiet Zillertaler Hauptkamm. Die Bauern sind froh, wenn aufgeräumt wird. Wir brauchen andererseits jährlich über 30 000 Tonnen solcher Steine für Natur- und Bachverbauungen, für Straßenmauern und für Stützmauern.

Die Entnahme bedingt aber eine Bewilligung nach dem MinroG. Eine solche erfordert aber einen Planungs- und Sachverständigenaufwand in der Höhe von mehreren 100 000 €. Dies bedingt, dass sich solche Verfahren nur für Großentnahmen von mehreren zigtausend Tonnen lohnen.

Im Ruhegebiet, im Erholungsgebiet auf den Almen wären kleinere Entnahmen ge­scheiter, für die Bauern nützlicher und für den Tourismus verträglicher. Deshalb sollten wir danach trachten, für örtlich, zeitlich und mengenmäßig begrenzte kleine Abbauten ein vereinfachtes und damit billigeres Verfahren zu entwickeln. Damit würden wir auch kurze Transportwege haben und dieses Problem leichter lösen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


18.35.30

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Wie man so viel Positives aus dem Bergbau­gesetz herauslesen kann, Herr Hörl, ist mir ein Rätsel. Ich kann Ihnen in drei Dingen sagen, was an diesem neuen Gesetz eigentlich nicht gut ist:

Es führt verstärkt zu bürokratischen Auflagen, wir sind noch stärker der Willkür der Be­hörden ausgesetzt, es ist für den heimischen Rohstoffhandel überhaupt kein Schutz-


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