Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 248

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zeigt und Lösungsvorschläge sehr kompetent darlegt. Vielen Dank für diese Arbeit. Ein Danke auch an alle MitarbeiterInnen.

Ich denke, die Volksanwaltschaft ist ein wichtiges und notwendiges Instrumentarium für die Menschen, für die Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe und Rat und Unterstützung brauchen, und wir werden gemeinsam weiterhin an der Beseitigung von Ungerech­tigkeiten arbeiten und Lösungen finden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abge­ord­neter Dr. Rosenkranz zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


20.52.12

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ganz kurz. – Herr Präsident, ist Ihnen irgendetwas bekannt, warum uns momentan die gesamte BZÖ-Fraktion abhandengekommen ist? (Rufe bei der SPÖ: Die sind alle beim Austria-Match! Was soll man da machen?)

20.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Da das kein Beitrag zur Geschäftsordnung war, erspare ich mir eine Stellungnahme dazu.

Ich erteile als Nächstem Herrn Abgeordnetem Mag. Schönegger das Wort. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.52.40

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Es ist schon wirklich – das muss ich sagen, auch wenn die letzte Wort­meldung nicht zur Geschäftsbehandlung war – eine gewisse Peinlichkeit bezie­hungsweise Provokation vonseiten der BZÖ-Fraktion, dass ausgerechnet sie als jene Partei, die in den EU-Wahlkampf mit dem selbsternannten Volksanwalt reingegangen ist, jetzt nicht anwesend ist. Aber gut. Es soll sich jeder selbst ein Bild davon machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich trotzdem oder gerade deswegen nahtlos anschließen an das Loblied, das ausnahmslos alle meine Vorrednerinnen und Vorredner jetzt betreffend die Volks­anwaltschaft angestimmt haben. Ein Dank an Sie persönlich, aber auch an die Insti­tution Volksanwaltschaft, vor allem aber auch an deren Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter.

Der uns vorliegende Bericht unterstreicht sehr, sehr deutlich die wichtige Aufgabe, ja die Kernaufgabe, die die Volksanwaltschaft wahrnimmt, nämlich behauptete oder ver­mutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen und somit eine öffentliche und politi­sche Kontrolle im Dienste von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie auszuüben. Mit dem Mittel der Kontrolle wird letztlich auch stetig die Qualität der Verwaltung gesteigert.

Die Leistungsbilanz ist eindrucksvoll: 231 Sprechtage im Jahr 2008, 14 600 Bürgerin­nen und Bürger, welche sich an die Volksanwaltschaft gewandt haben, 9 600 Be­schwerden, 6 500 eingeleitete Prüfverfahren.

Die Volksanwaltschaft ist wahrlich berufen, auch uns hier in diesem Haus zu sagen, wenn ein Gesetz bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht wirklich ankommt, und wir sind gut beraten, wenn wir diese Ratschläge auch annehmen.

Noch einmal danke schön. Die Institution der Volksanwaltschaft ist eine ganz hervor­ragende Institution des österreichischen Parlaments, sie ist Vorbild für viele Staaten Europas und auch weltweit. Letztlich lebt die Volksanwaltschaft aber auch von sehr


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