Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 252

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In Deutschland ist das Recht auf Beratung eine selbstständige Hauptpflicht aus einem Sozialrechtsverhältnis, und sie erstreckt sich darauf, nicht ausdrücklich nachgefragte Gestaltungsmöglichkeiten den Versicherten näherzubringen. Aus dem Ganzen ent­wickelt sich dann ein sogenannter sozialrechtlicher Herstellungsanspruch in Deutsch­land. Dadurch soll eben der Zustand hergestellt werden, der eingetreten wäre, wenn anstelle von fehlenden, falschen oder unvollständigen Auskünften rechtmäßig vorge­gan­gen worden wäre.

Genau das, ein vergleichbares Instrumentarium, gibt es bei uns in Österreich nicht. Darauf wurde von der Volksanwaltschaft hingewiesen. Ich wollte Ihnen sagen, dass es eben nicht nur die eine Seite der Medaille gibt, die von Ihnen immer wieder populistisch in die Mengen gezeigt wird. Wenn man aber dann einen Einzelfall schildert, den auch Volksanwälte aufzeigen, dann kommen die Krokodilstränen, und dann sagen alle: ja, so arm!, und so weiter. Aber pauschal machen Sie Hetze!

Die Volksanwaltschaft macht wirklich eine gerechte Politik, sie gibt Auskunft und Hilfe für die Leute. Das sollen sich manche Politiker auch hinter die Ohren schreiben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Rufe bei der FPÖ: Welche der SPÖ? – Weitere Zwischenrufe.)

21.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Ablinger zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.07.44

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwältin­nen und Volksanwälte! Ich schließe mich dem Dank vieler meiner Vorrednerinnen und Vor­redner an, vor allem auch für Ihre kompetente Beratung. Worauf ich im Besonderen hinweisen möchte, ist die Form der Bundesländertage, die eine besondere Art der niedrigschwelligen Beratungsangebote sind, die Sie nach wie vor machen und die ich hervorheben möchte.

Was wir immer wieder und auch in den Ausschüssen diskutiert haben, ist Folgendes. Wenn Sie auf besondere Probleme hinweisen und daraus legistische Vorschläge erwachsen, mahlen die Mühlen manchmal langsam in diesem Haus, wie wir wissen. Wir haben sehr oft über die Probleme beim Unterhaltsvorschuss geredet, und einen Schritt haben wir jedenfalls gesetzt, indem jetzt die Unterhaltsvorschusszahlungen schneller ausgezahlt werden und nicht mehr die Exekution abgewartet werden muss. Das ist auch ein Erfolg der Volksanwaltschaft.

Einen anderen Bereich möchte ich ganz zum Schluss anschneiden, nämlich die Be­suchsbegleitung, die Sie auch immer wieder erwähnen, und darauf hinweisen, wie wesentlich sie ist. Da soll man auch sagen, dass das Sozialministerium die För­de­rungen dafür in den letzten Jahren verdreifacht hat; mittlerweile geht es um 600 000 € jährlich. Sie weisen darauf hin, dass eine gesetzliche Basis dafür notwendig wäre. Es ist vom Sozialministerium nicht ungehört geblieben, auch daran soll gearbeitet werden. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) – Ich glaube, es gibt nicht diese Art und Weise; einen Antrag auf Herbeischaffung gibt es nicht, insofern geht das also nicht.

Um zurückzukommen: Daran sieht man, wie unverzichtbar die Volksanwaltschaft ist und wie unverzichtbar Sie sind. Ich danke Ihnen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

21.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


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