Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 303

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


23.40.34

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gesetzliche Mindestlöhne sind für uns keine Lösung. Wenn wir uns anschauen, wie die Bandbreite von gesetzlichen Mindestlöhnen innerhalb der EU ist, dann sehen wir, dass diese von 9,73 € pro Stunde in Luxemburg bis 0,71 € in Rumänien geht. Das heißt, gesetzliche Mindestlöhne garantieren nicht, dass man ein wirklich existenz­sicherndes Einkommen hat.

Die heutige Diskussion über Leistungsgerechtigkeit zeigt mir noch viel deutlicher, dass es weitaus besser ist, die Lohn- und Kollektivvertragsverhandlungen den Sozial­part­nern zu überlassen. (Abg. Dolinschek: Aber alle haben ja keinen!) Denn was ist denn Leistungsgerechtigkeit? Ist Leistungsgerechtigkeit etwas, was man in Arbeitsproduktion messen kann? Ist die Stückzahl, die man in einer Fabrik herausbekommt, mehr wert als die Pflege eines Angehörigen?, frage ich Sie. Wie bewerten Sie die Leistung in der Schule? – Indem es Leistungsbeurteilungen gibt? Nach welchen Gütemaßstäben tun Sie das? – Es gibt verschiedene Auffassungen von Leistung, man kann bis zur physi­kalischen Leistung gehen, die ja definiert ist.

Genau das ist der springende Punkt: Wenn wir Leistung nur über das definieren, was über ein Arbeitseinkommen erzielt werden kann, dann werden genau jene Menschen, die viel Leistung erbringen, die volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch notwendig ist, aber die kein Arbeitseinkommen daraus erzielen, von Ihnen immer als jene Men­schen bezeichnet werden, die nicht der Leistungsgerechtigkeit entsprechen und die nicht Leistungsträger und -trägerinnen sind.

In Österreich haben wir zum Glück ein System, das über die Kollektivverträge, über die Sozialpartner Mindestlöhne verhandelt, und zwar nicht nur Mindestlöhne, sondern auch andere Lohnbestandteile, wie zum Beispiel das 13. und 14. Gehalt – falls Sie es nicht wissen, das ist nämlich keine gesetzliche Regelung, Frau Kollegin –, aber auch andere Lohnbestandteile wie Zuschläge und dergleichen mehr.

Für diejenigen, die nicht unter die Kollektivvertragsregelung fallen – viele sind es ja zum Glück nicht –, gibt es Mindestlohntarife. Auch diese werden sozialpartnerschaftlich geregelt. Ich glaube, dass wir mit der Forderung nach 1 300 € Mindestlohn auf Kollektivvertragsebene einen weitaus besseren Schritt gehen, denn immerhin wird dieser dann nicht zwölf Mal, sondern vierzehn Mal ausbezahlt. Angesichts der Lohnverhandlungen appelliere ich schon an die Vertreter der Wirtschaft, auch daran zu denken, dass es wesentlich ist, auch auf Sozialpartnerschaftsebene bessere Mindest­löhne zu erzielen, nämlich 1 300 €. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend lassen Sie mich noch einen Satz sagen: Der Gruppe, die am wesent­lichsten betroffen ist, nämlich denjenigen mit prekären Arbeitsverhältnissen, helfen Sie mit diesem Antrag nicht. Ich glaube, das ist ein Thema, mit dem wir uns ganz besonders auseinandersetzen müssen, denn wir haben sehr viele Wirtschaftszweige, in denen wir immer weniger Normalarbeitsverhältnisse und immer mehr prekäre Arbeitsverhältnisse bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


23.43.46

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Regierung äußerst zurückhaltend agiert, wenn es um Armutsbekämpfung geht, denn nichts anderes ist ein gesetzlicher Mindestlohn. Es


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