Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 307

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Der Hintergrund des sogenannten „Falles Huber“ ist, dass das Bundeskriminalamt – ich zitiere wörtlich aus den Unterlagen, die liegen im Ausschuss – einen Gelegenheits­informanten hat, der einen Informanten hat, der gehört hat. – Das ist die Quellenlage, das kann sich jeder im Ausschuss in den Unterlagen anschauen. Und dann wird ein Akt produziert, es wird ein Anfallsbericht gemacht. Dann wird eine Nachschau ge­halten, und dann stellt sich heraus, dass das alles ein „Schmarren“ ist.

Wissen Sie, wer der Gelegenheitsinformant der Bundespolizei ist? – Ein Privatdetektiv! Er heißt in den Akten VPH, Vertrauensperson H – wie Herzog –, meine Damen und Herren! Das ist ein Privatdetektiv, der in Wien tätig ist, ein geschäftliches Interesse daran hat, dass er in den Medien vorkommt. Nur im Polizeiakt will er nicht vorkommen! Da hat er sich mit der Polizei ausgemacht, dass er ja nicht im Polizeiakt erwähnt wird. Ich kann Ihnen das vorlesen, wenn Sie wollen. (Abg. Kopf: Das haben wir nicht zu beurteilen!)

Meine Damen und Herren, da hört sich der Spaß auf! Ihr habt – und das wisst ihr nicht erst seit der Untersuchungsausschuss tätig ist – in der Polizei ein Problem – nicht nur in der Staatsanwaltschaft, sondern auch in der Polizei – damit, dass dort Beamte am Werken sind, die ein besonders eifriges Interesse daran haben, über Oppositionsabge­ordnete Akten zu produzieren. Und wenn man das selbst nicht macht, dann engagiert man sich sogar noch Privatdetektive! Es wird im Akt nur erwähnt, dass sie kein Gehalt dafür bekommen haben und dass sie von der Polizei dafür keinen Auftrag bekommen haben. Nein, bezahlt hat jemand anderer, das wissen wir mittlerweile auch! Bezahlt hat das jemand anderer, das wissen wir.

Das ist kein Umgang mit der Immunität! (Beifall beim BZÖ.) Wenn das der Inhalt der Immunität ist, dass man so gegen Abgeordnete fuhrwerkt, dann schafft die Immunität ab! Es ist mittlerweile die Immunität mehr zu einer Belastung für Oppositions­abge­ordnete geworden und nicht zu einem Schutz.

Meine Damen und Herren, die Debatte über die Immunität muss man daher viel grund­sätzlicher führen, eine Immunität, die von Staatsanwälten und von Polizeibeamten nur dazu missbraucht wird, gegen Politiker der Opposition Akten zu produzieren, damit man sie dann medial aufplustern kann. Und dann teilt uns die Frau Bundesminister mit gestrigem Schreiben mit – ich zitiere wörtlich –, dass in Zukunft alles in den Immuni­tätsausschuss kommen wird – darüber war gestern noch Empörung im Ausschuss –, weil – ich zitiere wörtlich – die Staatsanwaltschaft auf diese Weise authentisch Sicher­heit benötigt. – Die Staatsanwaltschaft braucht authentische Sicherheit des Parla­ments, weil sie nicht weiß, wie sie das Gesetz anwenden soll.

Eine Staatsanwaltschaft, die nicht mehr weiß, wie sie das Gesetz anwenden soll, ist ein Problem für eine Justizministerin.

Ceterum censeo: Diese Minister müssen vor den Ausschuss, um klarzulegen, wie sie mit dem Instrument der Immunität gegenüber Oppositionsabgeordneten in Zukunft umgehen werden. (Beifall beim BZÖ.)

23.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. Rest­redezeit: 13 Minuten. – Bitte.

 


23.56.47

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Danke für dieses großzügige Geschenk! Ich werde diese Zeit nicht beanspruchen. Eines sei aber schon gesagt, auch an die Adresse des Kollegen Stadler: Das, was jetzt gekommen ist, ist ein


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