Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 308

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

schwer­wiegender Vorwurf, der sich unmittelbar an die Behörden richtet, egal, ob Polizei oder Staatsanwaltschaft, und, wenn ich das recht gehört habe, eigentlich davon ausgeht, dass Polizei und Staatsanwaltschaft einen kriminellen Akt vortäuschen oder suggerieren und damit eigentlich direkt politisch handeln. Wenn dem so wäre (Abg. Mag. Stadler: Das kann jeder im Ausschuss prüfen!) – was ich in diesem Fall nicht beurteilen kann –, dann hätten wir wirklich ein Problem. (Abg. Kopf: Wenn alles stimmen würde, hätten wir viele Probleme! – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Was ich weiß, Herr Kollege Kopf – das betrifft ja alle Fraktionen im Ausschuss –, ist, dass das Vertrauen auch zwischen den Mitgliedern des Immunitätsausschusses und der Staatsanwaltschaft – sagen wir einmal – empfindlich gestört ist, denn selbst in Fällen, wo ganz klar ist, dass eigentlich nur ein krimineller Akt im Hintergrund steht, ist man an uns, an den Immunitätsausschuss beziehungsweise an die Präsidentin heran­getreten, während man in Fällen, wo der politische Zusammenhang eklatant war, nicht an uns herangetreten ist.

Dieses Misstrauen – so würde ich sagen – betrifft nicht nur – und auch darauf hat Kollege Stadler hingewiesen – die Staatsanwaltschaft, die in einzelnen Fällen mit den Begrifflichkeiten von Zeugen beziehungsweise Verdächtigen sehr unsauber hantiert hat, sondern selbstverständlich auch die Behörde, in diesem Fall das Innen­minis­terium.

Daher kann ich nur abschließend an Sie dringend appellieren: Wenn diese Debatte sauber weitergeführt werden soll, brauchen wir eine ernste Debatte über die Immu­nität, wir brauchen aber auch die zuständigen Minister im entsprechenden Unter­suchungsausschuss. So, wie diese Themen derzeit verhandelt werden, kann es nicht weitergehen! Daher die dringende Bitte an die Regierungsparteien: Blockieren Sie die Vorladung der zuständigen Minister nicht weiter! (Beifall bei den Grünen.)

23.59

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 398 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber besteht.“

Wenn Sie sich diesem Antrag anschließen, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

00.00.12Einlauf

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 828/A(E) bis 839/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 3387/J bis 3501/J eingelangt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite