Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 68

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Ich könnte diese Liste fortführen. – „Kurier“, Josef Votzi schreibt von: Farbenblindheit der Justiz auf einem Auge?, nämlich immer dann, wenn es um die Regierung geht.

Das ist alles abzulehnen!

Noch etwas, weil es dahinter ja auch menschelt, Frau Ministerin, und das ist heute auch schon angesprochen worden:

Es gibt einen Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, der immer dann, wenn es etwas Negatives gegen Oppositionelle gibt, vor allem dann, wenn es die FPÖ oder das BZÖ betrifft, teilweise auch die Grünen, sofort beim Mikrofon ist und sofort alles negativ dar­stellt; gegen den wird ermittelt, und das wird ermittelt. – Frau Ministerin, stellen Sie das ab! Das ist deshalb nicht akzeptabel, weil sich hinter jedem noch so schnöden und öden Gerichtsakt zwischen zwei Aktendeckeln und viel Papier Menschen und Existen­zen verbergen.

Dass ein Sprecher der Staatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit geht und nicht nur be­wusst Desinformation betreibt, sondern auch Diffamierung gegen einen Betroffenen, der nicht einmal nur irgendwie in Verdacht steht, Diffamierung gegen dessen Familie und persönliche Integrität, das hat er nicht zu tun! Das ist abzulehnen, Frau Ministerin! In diesem Fall ist auch für Konsequenzen zu sorgen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft hat sich entschuldigt. (Abg. Dr. Graf: Wann? – Abg. Mag. Stadler: Monate später!) – Ich habe das auch zur Kenntnis genommen, aber ich weiß nicht, ob das genug sein kann, wenn er sich über einen Untersuchungs­ausschuss entschuldigt, Monate, nachdem er es getan hat, und nicht in den Medien. (Abg. Dr. Graf: Er müsste sich jeden Tag drei Mal entschuldigen!)

Ich glaube, es wäre angebracht, das einmal zu ermitteln und auch Regeln zu formu­lieren, wann ein Staatsanwalt, auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft, überhaupt le­gitimiert wird, in der Öffentlichkeit etwas zu sagen, denn, Frau Ministerin: Eine Anzeige ist schnell da. Es war auch entlarvend, und ich gebe allen recht, die heute Abgeordne­ten Amon kritisiert haben, der sich hier herausgestellt und gesagt hat, dass es so und so viele Auslieferungen gegeben hat. – Na klar, weil es die Anzeigen vom BIA, von der – und ich bleibe dabei – schwarzen Spitzelpolizei gibt, das unter Aufsicht des In­nenministeriums geführt wird.

Es wird angezeigt, dann ist man ein Angezeigter, dann ist man einmal ganz schnell vorverurteilt und wahnsinnig schnell medial hingerichtet; was dann herauskommt, ist schon nicht mehr so interessant. Das ist die Methode, das ist System; System und Me­thodik dieser Behörde und auch von Teilen der Staatsanwaltschaft: Vorverurteilung, Diffamierung und mediale Hinrichtung von Oppositionellen oder von Menschen, die nicht der Meinung der Regierung sind. – Das lehnen wir entschieden ab, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Die Konsequenz – ich komme zum Schluss –, die Konsequenz kann nur sein, dass dieses Hohe Haus ermächtigt wird, die Staatsanwälte zu kontrollieren. Da halte ich es mit Fekter, da gebe ich ihr recht, da halte ich es mit Otto Pendl, der das gefordert hat: Jawohl, es ist an der Zeit, dass wir uns Regularien überlegen, dass die Volksvertre­tung, dass dieses Haus auch endlich über eine wirklich gute Kontrolle über die Staats­anwaltschaft verfügt. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

13.54


Präsident Fritz Neugebauer: Der von Herrn Abgeordnetem Ing. Westenthaler einge­brachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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