Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Stadler, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage zum Thema Regierungsjustiz und Ministerblockade in der 43. Sitzung des Nationalrates am 05.11.2009
betreffend Auskunftspersonen im Spitzel-Untersuchungsausschuss
Im derzeitigen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments wurde ein gravierendes Fehlverhalten einiger Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Wien aufgedeckt. Unter anderem das „Vergessen“ der Bearbeitung einer Anzeige gegen den ehemaligen Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser wegen § 302 StGB, das „Vergessen“ oder „Vernachlässigen“ der Verständigung eines Abgeordneten zum Nationalrat von einer Rufdatenrückerfassung oder das Nichtbeachten der verfassungsrechtlich geregelten Immunitätsbestimmungen.
Von Vertretern der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft wurden diese Vorfälle durch einen eklatanten Mangel an Personal bei den Staatsanwaltschaften begründet. Dies insbesondere deshalb, weil durch die Strafprozessreform 2007 viele Agenden der Staatsanwaltschaft zufallen, die früher die Gerichte zu erledigen hatten.
Ähnliche Vorfälle ereigneten sich auch im Bereich des Bundesministeriums für Inneres, wo ebenfalls ganze Konvolute von ermittlungsrelevanten E-Mails von den zuständigen Beamten des BIA einfach übersehen wurden. Da diese E-Mails aber das fragwürdige Vorgehen des ehemaligen Bundesministers Strasser bei Postenvergaben im Bereich des BMI betrafen, besteht hier dringender Aufklärungsbedarf.
Um diese für einen Rechtsstaat untragbaren Vorfälle im Rahmen des Untersuchungsauftrages des Untersuchungsausschusses aufklären zu können, ist eine Befragung der zuständigen politischen Ressortverantwortlichen unverzichtbar. Da die Ladung von Regierungsmitgliedern bisher von der Ausschussmehrheit der ÖVP und ihrer Begleitpartei SPÖ abgelehnt wurde, wollen die unterfertigten Abgeordneten den zuständigen Regierungsmitgliedern die Möglichkeit geben, dem Ausschuss von sich aus Termine zu nennen, an denen sie dem Ausschuss zur Aufklärung dieser bedenklichen Vorfälle zur Verfügung stehen können.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Inneres werden aufgefordert, dem Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen jeweils drei mögliche Termine zu nennen, an denen sie dem Untersuchungsausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stehen können.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.
13.54
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Nachdem die Innenministerin ihren Auftrag erfüllt und diesem Haus wertvolle Diskussionszeit in der Fernsehzeit gestohlen hat, hat sie sich wieder zurück ins Innenministerium begeben, weil
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