Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 69

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage zum Thema Regierungs­justiz und Ministerblockade in der 43. Sitzung des Nationalrates am 05.11.2009

betreffend Auskunftspersonen im Spitzel-Untersuchungsausschuss

Im derzeitigen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflus­sungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments wurde ein gravierendes Fehlverhalten einiger Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Wien aufgedeckt. Unter anderem das „Vergessen“ der Bearbeitung einer Anzeige gegen den ehemaligen Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser wegen § 302 StGB, das „Vergessen“ oder „Vernachlässi­gen“ der Verständigung eines Abgeordneten zum Nationalrat von einer Rufdatenrück­erfassung oder das Nichtbeachten der verfassungsrechtlich geregelten Immunitätsbe­stimmungen.

Von Vertretern der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft wurden diese Vorfälle durch einen eklatanten Mangel an Personal bei den Staatsanwaltschaften be­gründet. Dies insbesondere deshalb, weil durch die Strafprozessreform 2007 viele Agenden der Staatsanwaltschaft zufallen, die früher die Gerichte zu erledigen hatten.

Ähnliche Vorfälle ereigneten sich auch im Bereich des Bundesministeriums für Inneres, wo ebenfalls ganze Konvolute von ermittlungsrelevanten E-Mails von den zuständigen Beamten des BIA einfach übersehen wurden. Da diese E-Mails aber das fragwürdige Vorgehen des ehemaligen Bundesministers Strasser bei Postenvergaben im Bereich des BMI betrafen, besteht hier dringender Aufklärungsbedarf.

Um diese für einen Rechtsstaat untragbaren Vorfälle im Rahmen des Untersuchungs­auftrages des Untersuchungsausschusses aufklären zu können, ist eine Befragung der zuständigen politischen Ressortverantwortlichen unverzichtbar. Da die Ladung von Re­gierungsmitgliedern bisher von der Ausschussmehrheit der ÖVP und ihrer Begleitpartei SPÖ abgelehnt wurde, wollen die unterfertigten Abgeordneten den zuständigen Regie­rungsmitgliedern die Möglichkeit geben, dem Ausschuss von sich aus Termine zu nen­nen, an denen sie dem Ausschuss zur Aufklärung dieser bedenklichen Vorfälle zur Ver­fügung stehen können.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Inneres werden aufgefor­dert, dem Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungs­maßnahmen jeweils drei mögliche Termine zu nennen, an denen sie dem Untersuchungs­ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stehen können.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


13.54.02

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Nachdem die Innen­ministerin ihren Auftrag erfüllt und diesem Haus wertvolle Diskussionszeit in der Fern­sehzeit gestohlen hat, hat sie sich wieder zurück ins Innenministerium begeben, weil


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