Wir vom BZÖ bringen zu diesem Postmarktgesetz, das wir nicht mit beschließen und dem wir nicht die Zustimmung erteilen werden, folgenden Entschließungsantrag ein:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung mit Postdienstleistungen eine Erhöhung der wöchentlichen Mindestöffnungszeit von weit über 20 Stunden bei den Post-Geschäftsstellen im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft durchzuführen und dadurch beizutragen, dass die Arbeitsplätze im Postbereich nicht gefährdet werden“ – und dadurch auch der ländliche Raum in Zukunft Überlebenschancen hat.
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(Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Gaßner: Was heißt „weit über 20“?)
12.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Antrag ist eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Dolinschek, Tadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Festlegung einer ausreichenden Öffnungszeit von Post-Geschäftsstellen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird (459 d.B.)
Die Schließung der Postämter und die Reduktion der Öffnungszeiten der Post-Geschäftsstellen haben zu großer Verunsicherung bei der Bevölkerung geführt. Eine massive Verschlechterung der Qualität der Versorgung mit Postdienstleistungen ist zu befürchten. Daher haben auch über 140.000 Personen das Volksbegehren „Stopp dem Postraub“ unterstützt, dass vom 27. Juli bis 3. August 2009 stattfand. Die Umsetzung der Forderungen der Initiatoren des Volksbegehrens ist aber ausgeblieben.
Mit dem geplanten Postmarktgesetz kann aber die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und die Sicherung von Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung nicht garantiert werden. Es wurde zwar festgelegt, dass mindestens 1.650 Post-Geschäftsstellen zur Verfügung stehen müssen, jedoch wurde keine Mindestanzahl von eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen (Postämtern) gemacht, die ein funktionierendes Geschäftsstellennetz gewährleisten sollten. Denn unklar bleibt, ob eine flächendeckende Versorgung der Post-Geschäftsstellen für die derzeitigen Standortgemeinden und mit dem derzeitigen Dienstleistungsangebot weiterhin zur Verfügung stehen wird.
Überdies sind auch die Regelungen über die Öffnungszeiten der Post-Geschäftsstellen unzureichend gelöst. Denn der Österreichischen Post AG wurden als Universaldienstbetreiber keine klaren Vorgaben über die Öffnungszeiten gemacht, damit eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Postdienstleistungen sichergestellt werden kann. Anstatt die wöchentlichen Öffnungszeiten auszudehnen wurde lediglich an der Regelung der wöchentlichen Mindestöffnungszeit von 20 Wochenstunden festgehalten, obwohl bekannt ist, dass in den letzen Monaten das Post-Management bei vielen Postämtern die Öffnungszeiten auf 20 Wochenstunden reduziert haben.
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