Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 117

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Wir alle wissen, dass diese 20-20-20-Regelung über Jahre hinweg verhandelt wurde und über Jahre hinweg auch das Burden Sharing heiß debattiert wurde. Ich komme selbst aus einer Jugendorganisation. Mir ist es sehr wichtig, junge Menschen wirklich ernst zu nehmen, aber jungen Menschen zu vermitteln: Das machen wir schon!, wis­send, dass es unmöglich ist, halte ich nicht für einen Weg, diese ernst zu nehmen, son­dern das halte ich eher für ein Anbiedern. Darum wird es diesen Antrag mit uns als SPÖ nicht geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.13.04

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin auch sehr froh darüber, dass wir diesen gemeinsamen Ent­schließungsantrag auf Schiene bringen konnten, weil das ein sehr deutliches Zeichen ist. Ich möchte ein paar Zahlen präsentieren, die die Kernenergie betreffen. Weil auch immer wieder davon die Rede ist, wie teuer erneuerbare Energie ist, werde ich Ihnen nicht nur die Zahlen aus dem Bereich der Kernenergie vortragen, sondern auch jene aus dem Bereich der fossilen Energieträger; das geht ganz schnell.

Es gibt eine Studie über externe Kosten fossiler und atomarer Energie. Aus dieser Stu­die geht hervor, dass im Bereich von Gas die externen Kosten 4,9 Cent pro Kilowatt­stunde ausmachen, im Bereich der Braunkohle 13,7 Cent, der Steinkohle 11,5 Cent und bei der Kernkraft 180 Cent pro Kilowattstunde. Das heißt, dass Kernkraft in Wirk­lichkeit, wenn man das im großen Zusammenhang sieht, eine sehr teure Form der Energiegewinnung ist.

Es wurden, wenn wir uns die Zahlen aus Deutschland näher ansehen, für den Bau von Forschungsreaktoren 20 Milliarden € ausgegeben, für die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Anlagen 2,5 Milliarden €, für Betrieb und Stilllegung des Endlagers Morsleben 1,2 Milliarden €, an öffentlichem Finanzierungsanteil an gescheiterten Pro­jekten 9 Milliarden €, für die Wismut-Sanierung 6,6 Milliarden €, für Abriss/Endlagerung Greifswald 3,7 Milliarden €. Der Verlust von Steuereinnahmen aufgrund nicht ver­steuerter Rückstellungen betrug 20 Milliarden €. Und die Staatshaftungen sind nicht einmal quantifiziert, weil man, wenn es wirklich Unfälle gibt, tatsächlich auch für die Kosten in Vorlage treten müsste, weil die Kernkraftwerke nicht in dem Ausmaß versi­chert sind, wie wir uns das vorstellen. Erst vor Kurzem wurde die Haftungssumme für Kernkraftwerke in Deutschland von 15 Millionen € auf 700 Millionen € pro Kernkraft­werk erhöht. Man muss sich das vorstellen: 15 Millionen €, das ist sehr, sehr wenig, eigentlich gar nichts!

Um zu erreichen, dass erneuerbare Energieträger auch wirklich häufiger genützt wer­den und konkurrenzfähig sind, schlage ich vor, dass wir eine Änderung der EU-Mehr­wertsteuerrichtlinie anstreben und uns auch dafür auf europäischer Ebene einsetzen, damit erneuerbare Energiequellen für den Endverbraucher günstiger werden. Davon würden auch die heimischen Firmen profitieren, weil jene Unternehmen, die in Öster­reich tätig sind, vornehmlich erneuerbare Energie produzieren.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Energie aus erneuerbaren heimischen Ressourcen

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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