Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 161

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Daher, meine Damen und Herren: Der Vertrag von Lissabon ist für Europa wichtig und notwendig. Mit dieser Reform wird die Handlungsfähigkeit der EU gewährleistet. Nur so können wir im Spiel der Global Player mitmischen. Nur so können wir Ländern wie Chi­na oder den USA gegenübertreten.

Wenn Sie sich aktuelle Umfragen anschauen, dann werden Sie feststellen, dass die EU bei den jungen Bürgern und Bürgerinnen schon längst angekommen ist. Eine Um­frage der Gesellschaft für Europapolitik besagt, dass 75 Prozent der Schüler und Schü­lerinnen für einen Verbleib in der EU sind, denn laut einer anderen Umfrage gibt die EU in Zeiten von Krisen auch Sicherheit und Schutz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Schüssel zu Wort. 10 Minuten. – Bitte.

 


16.34.54

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich schließe gleich bei den Ausführungen der Frau Abgeordneten Muttonen an: Sie hat völlig recht, der Vertrag von Lissabon ist natürlich besser für Europa, aber er ist auch besser für Österreich. Die Österreicher bekommen etwa zwei Sitze mehr im Euro­päischen Parlament als heute. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Na gut, das ist nicht un­interessant.

Für die Kommission ist zum Beispiel der Vertrag von Lissabon ganz entscheidend, weil er uns die Möglichkeit gibt, dass auch in Zukunft jedes Mitgliedsland einen Kommissar stellt. Nach dem Vertrag von Nizza wäre das nicht der Fall. Da war ja sogar von einem Absinken bis auf zwei Drittel der Mitgliedsländer die Rede.

Das Parlament wird ein vollberechtigtes Mitentscheidungsgremium, etwa 95 Prozent der Entscheidungen werden vom Parlament gleichberechtigt getroffen. Es wird viel ein­facher: Statt zwei Dutzend Entscheidungsverfahren wird es drei Verfahren geben. Die Charta gilt für alle Bürger, ausgenommen Polen, Großbritannien und jetzt die Tschechi­sche Republik, was für diese Länder mit Nachteilen verbunden ist, denn die Charta verpflichtet ja die Institutionen der Europäischen Union auf die Charta, und jeder Bür­ger kann diese Institutionen damit einklagen. Das ist nämlich der interessante Punkt. Ehrlich gesagt, die drei Länder verstehe ich nicht, die auf diese Möglichkeit für ihre Bürger verzichten wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dazu kommen ein europäisches Volksbegehren, wofür die Modalitäten jetzt gerade entwickelt werden, Klima- und Energiepolitik als neue Aufgaben, ganz zentral und wich­tig, und natürlich auch die institutionellen Fragen wie Präsident und Außenminister.

Meine Damen und Herren, Lissabon hat mit Beneš überhaupt nichts zu tun, und zwar aus einem sehr einfachen Grund: Der Vertrag gilt ab dem 1. Dezember für die Zukunft und nicht rückwirkend. Das ist ganz ein wichtiger Punkt. Ich bin ehrlich gesagt ein biss­chen neidig, weil mir Professor Van der Bellen in seiner köstlichen Rede die Pointe weggenommen hat. Wäre das so, wie Sie glauben, dass Lissabon die Möglichkeit ge­geben hätte, dass man all das Unrecht berechtigterweise beim Europäischen Gerichts­hof einklagen hätte können, dann frage ich Sie: Warum haben Sie dann dagegen ge­stimmt? (Abg. Dr. Graf: Aber Sie haben versprochen ...!) Da hätten Sie ja gegen Ihr eigenes Anliegen gestimmt. Und das müssten Sie ja beim Europäischen Gerichtshof einklagen, nicht beim österreichischen Verfassungsgerichtshof, damit wir einander rich­tig verstehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ehrlich gesagt, unser Argument, dass Lissabon mit Beneš nichts zu tun hat, wird ja auch sehr klar dadurch gestützt, dass sich zum Beispiel die Slowakei, die ja damals Teil der Tschechoslowakischen Republik gewesen ist, nicht der Tschechischen Repu­blik in der Ausnahme, im Opting Out angeschlossen hat.

 


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