Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 167

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ben auch im EU-Hauptausschuss einen Vorschlag gemacht, nämlich eine Dreier-Nomi­nierung, und da mindestens eine Frau zu nominieren. Das heißt, es gäbe Möglichkei­ten, mit gutem Beispiel voranzugehen. Ich bedauere sehr, dass das nicht gemacht wur­de. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Mag. Wurm und Schit­tenhelm.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 7 Minuten, und im Übrigen mache ich darauf aufmerk­sam, dass die Gesamtrestredezeit 9 Minuten beträgt. – Bitte.

 


16.57.09

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst den von Dr. Hübner angekündigten Entschließungsantrag einbringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu set­zen, dass das österreichische Mitglied der Europäischen Kommission durch eine öf­fentliche Ausschreibung mit einem anschließenden Hearing vor dem Hauptausschuss des Nationalrates ermittelt wird, um dann von diesem per Mehrheitsbeschluss nomi­niert zu werden.“

*****

Meine Damen und Herren, ich halte das nicht nur als Abgeordneter für wichtig, sondern auch persönlich, damit wir Österreich – also uns – in Kürze eine Diskussion ersparen, die vielleicht in Brüssel ausbrechen wird über die Doktorarbeit des Dr. Hahn – das ha­ben wir ja schon im Hauptausschuss erörtert –, von der ein Gutachter gesagt hat, sie sei seitenweise abgeschrieben, sie sei schlampig zitiert und vieles andere mehr. Wenn das also die „Visitenkarte“ ist, die Österreich in Zukunft in Brüssel vertreten soll, na dann, gute Nacht!

Meine Damen und Herren, zu einem anderen Thema: Mit Staunen hat die österreichi­sche Öffentlichkeit vor etlichen Wochen erfahren, dass die Tschechische Republik eine Ausnahmeregelung von der EU-Grundrechtecharta erhält. Der Grund dafür ist bekannt, wir haben das den Zeitungen entnommen: Es war die Weigerung des tschechischen Staatspräsidenten, den Vertrag von Lissabon zu unterzeichnen.

Václav Klaus hat seine Ablehnung mit der Behauptung begründet, die vertriebenen Su­detendeutschen könnten ja die Tschechische Republik auf Wiedergutmachung klagen, wenn er keine Ausnahmeregelung für sein Land bei der EU durchsetzen würde.

Das Nachgeben aller maßgeblichen EU-Politiker gegenüber dieser tschechischen Er­pressung – ich sage das ganz bewusst – hat aus freiheitlicher Sicht zweierlei sehr deutlich gemacht.

Erstens: Der Vertrag von Lissabon sollte um jeden Preis durchgepeitscht werden, auch wenn dabei die Menschenrechte auf der Strecke geblieben sind.

Zweitens: Die sogenannte Wertegemeinschaft, die die Europäische Union angeblich darstellt oder die europäischen Staaten angeblich darstellen, ist nichts als eine hohle Phrase für Leichtgläubige, die einer kritischen Prüfung keineswegs standhält. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Beneš-Dekrete, und das gilt gleichermaßen auch für die Tito-kommunistischen AVNOJ-Gesetze – das heutige Slowenien wird meist verges-


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