Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 191

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Der Umweltsenat wird immer dann tätig, wenn eine Berufung gegen einen erlassenen UVP-Bescheid von der Landesregierung oder einer Bezirksverwaltungsbehörde einge­bracht wurde. Im Sinne der Vereinheitlichung beschließen wir eine Altersgrenze beim Umweltsenat analog jener beim Verwaltungsgerichtshof und beim Verfassungsge­richtshof.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, heute wird eine sinnvolle Adaptierung und Stärkung des Unabhängigen Umweltsenates beschlossen. Bezüglich der Verfassungs­bestimmung bei dieser Gesetzesmaterie appelliere ich an alle Kollegen, und hier spe­ziell an das BZÖ, keine Verhinderungspolitik zu Lasten unserer Bevölkerung zu betrei­ben, sondern entsprechend dem Auftrag unserer Wählerinnen und Wähler zum Wohle unserer Republik zu handeln. Unterstützen Sie diese Regierungsvorlage mit Ihrer Stim­me! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler: Jetzt kommt die Erklärung, warum der Pilz nicht da ist!)

 


18.21.29

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kurz zum Inhalt dieser Gesetzesnovelle. Kollege Stadler hat wieder einmal in bewährter Art und Weise über die Möglichkeit von parteipolitischen Vergünstigungen gesprochen. Hier geht es darum, dass der Umweltsenat, der jetzt eine befristete gesetzliche Regelung hatte, über das Jahresende hinaus verlängert werden kann. (Abg. Mag. Stadler: Und damit haben die Grünen überhaupt nichts zu tun!) Die unabhängigen Richter, die dort bestellt sind, werden nicht von Parteien benannt, sondern werden auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Das ist im Umweltbereich eine ganz wichtige rechtliche Instanz gewesen, sodass, glaube ich, niemand von uns inhaltlich bestritten hat – das hat ja nicht einmal die eigene Fraktion gemacht –, dass diese Verlängerung oder Un­befristetstellung sinnvoll ist.

Dann kommen wir noch zu den Vorgängen im Untersuchungsausschuss. Kollege Pilz hat in den letzten Tagen mehrfach wiederholt und nachlesbar immer wieder klarge­macht, dass es bei einer konkreten Materie bislang, nämlich beim Dienstleistungsge­setz, von den Grünen eine Erklärung gegeben hat, dass die Verhandlungen gestoppt werden.

Ich war im letzten Ausschuss auch dabei, ich habe auch die Presseerklärungen gehört, ich habe mir die APA angeschaut – Sie werden das sicher ebenfalls gemacht haben, Herr Kollege Stadler –, und dort steht explizit drinnen, dass über die Vorgänge im Un­tersuchungsausschuss in den Fraktionen – nämlich auch in Ihrer, auch Sie haben das im Ausschuss gesagt – beraten wird und die weitere Vorgangsweise akkordiert werden sollte. Dazu stehe ich auch, und das ist auch an den Kollegen Cap und an den Kolle­gen Kopf gerichtet.

Wenn nämlich die Regierungsparteien glauben, dass die jetzige Vorgangsweise im Un­tersuchungsausschuss (Zwischenrufe beim BZÖ) – zuhören ist schwierig – mit dem vermuteten Umgang mit dem Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht, wozu es eine klare Vereinbarung gegeben hat, dazu führen kann, dass eine Aufkündigung durch die Regierungsparteien stattfindet, dann wird es klare und harte Konsequenzen der Opposition geben. Dazu stehen wir. (Abg. Mag. Stadler: Uns kann man zu nichts zwingen!) Wenn der Kollege Stadler jetzt der Meinung ist, dass das nicht mehr notwen­dig ist, ist das auch seine Angelegenheit.

Nur eines sage ich auch dazu: In dieser Materie hat es eine Ausschussverhandlung gegeben, in dieser Materie hat es im Ausschuss eine Abstimmung gegeben. Da hat die


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