18.30
Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Transparenz und Information für die allgemeine Öffentlichkeit sind wichtige Schlagwörter, im Besonderen dann, wenn wichtige Entscheidungen zu fällen sind, zu denen man Daten braucht, die messbar sind.
In der politischen Diskussion in der Vergangenheit hatten wir zum Beispiel in der Landwirtschaft vor einem Jahr die Debatte um die Transparenz der EU-Agrarzahlungen. Und es war auch für uns Landwirte nicht leicht, diese Diskussion zu führen, aber, im Nachhinein gesehen, war es nicht schlecht, hier Informationsleistungen für die breite Öffentlichkeit zu geben, wer wann wofür EU-Gelder für den Agrarbereich bekommt. Man kann sich hier auch schnell einen Überblick verschaffen, welche weiterverarbeitende Firma oder Exportfirma Geld aus dem EU-Agrartopf bezieht. Und ich glaube, es ist hiemit sicherlich eine gute Aufklärungsarbeit geleistet worden.
Auch im Sozialbereich, wo jetzt das Transferkonto diskutiert wird, haben wir eine ähnliche Chance, mehr Transparenz zu schaffen. Ich glaube, das würde auch einen Beitrag leisten, um die Treffsicherheit so mancher Transferzahlungen zu überprüfen.
Im Umweltschutzbereich ist nun Ähnliches angedacht. Mit einer Online-Datenbank, die ab 2010 abrufbar sein soll, kann sich jeder schnell einen Überblick darüber verschaffen, wie und in welcher Art und Weise Betriebseinrichtungen in der Nachbarschaft arbeiten, wenn Umweltdaten vorhanden sind.
Die Daten werden jährlich aktualisiert und dienen auch den Behörden und den Entscheidungsträgern auf allen Ebenen bis hin zu den Bürgermeistern und Gemeinderäten als Verantwortungsträger vor Ort zur Information.
In diesem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister sind über 86 Schadstoffe zu registrieren. Ich glaube, es wird so sein, dass gerade diese Transparenz dazu beitragen wird, dass Betriebseinrichtungen ihre Umweltleistungen verbessern werden.
Besonderer Wert wird in diesem Zusammenhang auch auf den Informantenschutz gelegt. Ein Betreiber darf Betriebsangehörige nicht bestrafen, wenn diese den zuständigen Behörden Verstöße und Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich melden.
Mit dieser Novelle zum Umweltinformationsgesetz wird ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Transparenz in diesem wichtigen und sensiblen Bereich geschaffen. (Beifall bei der ÖVP.)
18.33
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.
18.33
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Das PRTR ist ein im Internet verfügbares Register, welches über die Emissionen von Schadstoffen sowie die Verbringung von Abfällen von Betrieben informiert. Für bestimmte Industriebetriebe besteht die PRTR-Berichtspflicht, was ich auch für sehr gut halte.
Um der Öffentlichkeit leichter, unbürokratischer und kostenlos den Zugang zu den vorhandenen Informationen zu ermöglichen, ist die Erweiterung beziehungsweise auch die Ergänzung des Umweltinformationsgesetzes unerlässlich.
Obwohl durch dieses Register die Umweltverschmutzung nicht vermieden wird, wird sehr wohl eine wesentliche Verringerung der Verschmutzungswerte erwartet. Gleichzeitig soll diese Information auch Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern Vergleichsdaten liefern und umweltpolitische Entscheidungen erleichtern.
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