Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 194

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und Wasserwirtschaft umzusetzen, aufgrund derer Bürgermeister und Gemeinderat über Art und Menge des in die betreffende Gemeinde verbrachten gefährlichen Abfalls informiert werden.“

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Mir ist sehr wohl bewusst, dass natürlich derartige Oppositionsanträge von den Regie­rungsparteien im Laufe eines Plenartages nicht ad hoc beschlossen werden. Ich bitte Sie aber sehr, sich das sehr genau anzusehen und Ihre eigenen Bürgermeister – Sie haben ja viele Bürgermeister in Ihren Reihen – zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle

eingebracht in der 45. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 18. November 2009 im Zuge der Behandlung von TOP 13, Bericht des Umweltausschusses über die Regie­rungsvorlage (396 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinforma­tionsgesetz geändert wird (424 d.B.)

Jedes Jahr werden tausende Tonnen gefährlicher Abfälle nach Österreich importiert, die dann entweder thermisch entsorgt oder durch stoffliche oder thermische Verwer­tung zur Herstellung von Rohstoffen und Produkten verwendet werden. Eine Endlage­rung gefährlicher Abfälle in Österreich findet nicht statt, weil diese verboten ist.

Unter dem Deckmantel des Datenschutzes wird geheim gehalten, wo in Österreich welche Abfälle verbrannt oder verarbeitet werden. Nicht nur die betroffene Bevölke­rung, auch der Bürgermeister, der Gemeinderat und allfällig bestellte Umweltgemein­deräte werden in Unwissenheit gehalten.

Um zumindest den verantwortlichen Politikern in den Gemeinden wichtige Informatio­nen nicht vorzuenthalten, sollen im Rahmen einer Meldepflicht des Umweltministeri­ums künftig Bürgermeister und Gemeinderat der betroffenen Gemeinde über die Ver­bringung gefährlicher Abfalle informiert werden. Die Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet, das Amtsgeheimnis zu wahren, sofern ein solches im Zusammenhang mit der Verbringung von gefährlichen Abfällen in eine Gemeinde tatsächlich besteht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um eine jährliche Meldepflicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umzusetzen, aufgrund derer Bürgermeister und Gemeinderat über Art und Menge des in die betreffende Gemeinde verbrachten gefährlichen Abfalls informiert werden.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


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