Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 193

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18.26.08 13. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (396 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (424 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 13 erteile ich der Berichterstat­terin, Frau Abgeordneter Bayr, das Wort. – Bitte.

 


18.26.40

Berichterstatterin Petra Bayr: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie von folgender Druckfehlerberichtigung zum Ausschussbericht 424 der Beilagen in Kennt­nis setzen:

Der im Ausschussbericht erwähnte angenommene Abänderungsantrag wurde von den Abgeordneten Ing. Hermann Schultes und Petra Bayr und nicht von den Abgeordneten Ing. Hermann Schultes und Mag. Christiane Brunner eingebracht. – Danke sehr.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich danke der Berichterstatterin für die Ausführungen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


18.27.22

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden dem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen, und ich darf auch ausführen, warum das der Fall sein wird.

Es werden Jahr für Jahr viele Tonnen gefährlicher Abfälle nach Österreich importiert, und das große Problem dabei ist, dass die Gemeinden, die Bürgermeister im Regelfall nicht informiert sind, ob in ihrer Gemeinde gefährliche Abfälle verarbeitet werden. Unter dem Deckmantel des Datenschutzes wird also weiterhin geheim gehalten, wo diese gefährlichen Abfälle verarbeitet werden.

Wir haben bei diesen genehmigten Importen auch gefährliche Abfälle mit infektiösen und krebserregenden Eigenschaften, wir haben chronisch toxische Abfälle, die impor­tiert werden, Asbestabfälle, Lösemittelabfälle, Pflanzenschutzmittel und Pharmazeuti­kaabfälle.

Einige Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2007, weil ich damals eine Anfrage gestellt ha­be: Da waren zum Beispiel 95 Tonnen Stäube, Aschen und Krätzen aus Schmelzpro­zessen, 144 Tonnen ölverunreinigter Böden, 28,7 Tonnen Arzneimittelabfälle, 1 228 Ton­nen Lösemittel halogeniert und 13,85 Tonnen medizinischer Abfälle.

Jetzt verstehen wir natürlich, dass man keine Panikmache betreiben und nicht öffent­lich bekanntgeben will, in welchem Betrieb in Österreich welche Abfälle verarbeitet werden, weil ja auch unterstrichen werden muss, dass die Betriebe mit diesen gefährli­chen Abfällen sehr, sehr vorsichtig umgehen. Wir sind aber der Meinung, dass zumin­dest die Bürgermeister, die ja in vielen anderen Bereichen auch dem Amtsgeheimnis unterliegen, sehr wohl informiert sein sollten, welche gefährlichen Abfälle in ihrer Ge­meinde verarbeitet werden.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um eine jährliche Meldepflicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt


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