Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 196

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Die nationalen Daten werden geprüft und an die EU-Kommission zur Veröffentlichung übermittelt, was wiederum bedeutet, dass ein europäischer Vergleich bezüglich Schad­stoffemissionen, Abfallverbringungen, Freisetzungen aus diffusen Quellen und derglei­chen jederzeit gebührenfrei erstellt werden kann.

Besondere Beachtung gilt auch dem Informantenschutz, welcher Betriebsangehörige, die eben konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die europäische PRTR-Be­gleitverordnung anzeigen, gegenüber dem Betreiber schützt. Gleichzeitig dürfen auch Informanten, die einer zuständigen Behörde einen konkreten Verstoß anzeigen, von dieser nicht bestraft, verfolgt oder auch belästigt werden. Eine solche Vorgangsweise wäre sicherlich kontraproduktiv und würde zu Verschleierungstaktiken beitragen.

In diesem Zusammenhang bringe ich nun folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hermann Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen zur Regie­rungsvorlage 396 d.B. in der Fassung des Ausschussberichtes 424 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Die im Titel bezeichnete Gesetzesvorlage wird wie folgt geändert:

In Z 1 lautet § 9b Absatz 2:

„(2) Eine Behörde darf bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten niemanden wegen einer Anzeige, mit welcher ihr konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die E-PRTR-Begleitverordnung oder die EG-PRTR-V mitgeteilt werden, bestrafen, verfolgen oder belästigen.“

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.36


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Tadler. – Bitte.

 


18.36.21

Abgeordneter Erich Tadler (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Bereits im Jahre 2003 hat die Republik Österreich das Protokoll über das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister unterzeichnet. Das ist dann am 8. Oktober in Kraft getreten.

Worum geht es? – Der öffentliche Zugang zu den Daten über Schadstoffemissionen und Abfälle aus den Betriebseinrichtungen soll verbessert werden. Nicht dass derartige Daten nicht bereits erhoben würden – ein Schadstoffemissionsregister gibt es bereits –, doch dient die vorliegende Gesetzesvorlage zur Weiterentwicklung dieses Registers.

Ein anderer wichtiger Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, der durch diese Novelle geregelt wird, ist, wie wir schon gehört haben, der Informantenschutz für Be­triebsangehörige, die den Betreiber ans Messer liefern, dem eine saftige Strafe droht; bis zu 14 500 € im Wiederholungsfall.

Der verantwortliche Minister sind Sie, Herr Umweltminister, der sich ja im Einverneh­men mit dem Wirtschaftsminister um die Errichtung dieses Registers kümmern muss.


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