Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister am 21. Mai 2003 eingegangen ist und das mit 8. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, zu novellieren.
Um das Protokoll auf dem ersten Treffen der Vertragsparteien im ersten Halbjahr 2010 auch ratifizieren zu können, müssen wir heute mit dieser Novelle die vertraglich notwendigen Umsetzungsmaßnahmen vorbereiten. Als Kernpunkt sieht die Novelle eben die Errichtung eines nationalen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters, kurz PRTR vor.
Ich bin überzeugt davon, dass dieses nationale Register den öffentlichen Zugang zu Daten über Schadstoffemissionen und Abfallverbringung aus Betriebseinrichtungen deutlich verbessern wird. Das ist ein großer Vorteil. Die Öffentlichkeit wird mit diesem Schadstoffregister die Möglichkeit besitzen, sich einfach und schnell über Umweltdaten eines Betriebes etwa aus der Nachbarschaft zu informieren. Das Register deckt dabei die Freisetzungen und Transfers von mindestens 86 Schadstoffen – zum Beispiel Treibhausgase, die Ozonschicht zerstörende Substanzen, Schwermetalle und bestimmte karzinogene Stoffe – ab. Diese Transparenz soll letztlich auch dazu beitragen, dass vielleicht Betriebe ihre Umweltleistung verbessern. Das kommt ja dann uns allen wieder zugute.
Alles im allem ist dieses eine sehr positive Angelegenheit. Um dieses verbesserte Umweltinformationsgesetz gemeinsam mit dem Koalitionspartner novellieren zu können, haben wir auch zugestimmt, dass für Betriebsbetreiber das Prinzip „Beratung statt Strafe“ sinngemäß angewandt wird.
Nachdem wir im letzten Verkehrsausschuss die Kritik der Opposition hoffentlich beseitigen konnten, dass bei der Verarbeitung gefährlicher Abfälle zu wenig Transparenz vorhanden sei, hoffe ich auf die Zustimmung aller Parlamentsparteien zu diesem vorliegenden Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.47
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.
18.47
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Wie bereits meine VorrednerInnen ausgesprochen und angesprochen haben, haben wir mit der Änderung des Umweltinformationsgesetzes ein nationales Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister – kurz: nationales PRTR – eingerichtet. Dadurch soll unter dem Stichwort Schadstoffe in der Nachbarschaft der öffentliche Zugang zu Daten über Schadstoffemissionen und Abfallverbringungen aus Betrieben verbessert werden. Ein vergleichbares Register existierte bisher in Form des Europäischen Schadstoffemissionsregisters, kurz EPER. Auf der Homepage des Umweltbundesamtes kann abgerufen werden, welche industriellen Betriebseinrichtungen in der Umgebung existieren und welche Schadstoffe von diesen in Luft und Wasser freigesetzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, fest steht: Das nationale PRTR stellt eine Weiterentwicklung des EPER dar. Zusätzliche betriebliche Tätigkeiten und zusätzliche Schadstoffe, die Freisetzung in den Boden, aber auch Schadstoffe aus Quellen wie Landwirtschaft, Verkehr und Haushalten werden darin erfasst und abrufbar.
Von der Konzeption her ist das nationale PRTR dadurch näher am Anspruch einer Gesamtbeschreibung. Es soll im Jahr 2010 online verfügbar sein und ist mit dem Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vernetzt. Dieses wird auf Basis der Europäischen PRTR-Verordnung 2006 mit entsprechenden Daten aus Industriebetrieben der 27 europäischen Mitgliedstaaten gespeist.
Meine geschätzten Damen und Herren, zusammengefasst heißt das, mehr Information, die Erfassung weiterer Industriezweige und die einfache und direkte Verfügbarkeit wer-
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