Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 198

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18.41.50

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich woll­te zur vorigen Abstimmung noch einmal sagen, dass ich mich bei Ihnen bedanke, dass Sie das Umweltsenatsgesetz beschlossen haben. Die Konsequenz eines heutigen Nicht-Beschlusses oder einer Vertagung wäre gewesen, dass der Umweltsenat sozu­sagen aufgehört hätte, eine Rechtsbasis zu haben. Das wäre schade in der Sache, denn der Umweltsenat – wir haben es vorher diskutiert – ist als weisungsfreie Institu­tion zweiter Instanz im UVP-Verfahren anerkannt.

Wenn wir heute nicht das Gesetz beschlossen und eine Verlängerung selbigen Um­weltsenats erreicht hätten, hätten alle Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof gehen müssen. Der große Unterschied ist: Der Umweltsenat entscheidet in der Sache, der Verwaltungsgerichtshof kann nicht in der Sache entscheiden und verweist an die erste Instanz wieder zurück. Das hieße, ein UVP-Verfahren auf Landesebene würde an den Umweltsenat, an die zweite Instanz verwiesen werden. Wenn es den nicht gibt, geht es an den Verwaltungsgerichtshof, und weil dieser nicht entscheiden darf, geht es wieder zurück an die erste Instanz, an die UVP-Behörde Land.

Das wäre unsinnig. Daher war es wichtig, dass Sie diesem Gesetz zugestimmt und den Umweltsenat verlängert haben, weil er einfach eine anerkannte Institution ist und auch in der Sache absolut notwendig ist und ein Nicht-Beschluss nur unnötige Verzö­gerungen bei vielen Verfahren bedeutet hätte. Das war absolut richtig.

Zum vorliegenden Umweltinformationsgesetz: Es gibt das UN/ECE PRTR-Protokoll zum Århus-Übereinkommen – ein Zungenbrecher –, das nichts anderes bedeutet, als dass der überwiegende Teil dieses Protokolls auch für die EU-Mitgliedstaaten unmittel­bar anzuwenden ist. Was auf der EU-Ebene nicht geregelt werden kann, ist die Einrich­tung eines – wie schon zitiert wurde – nationalen Schadstofffreisetzungs- und –verbrin­gungsregisters, eben eines sogenannten nationalen PRTR und damit in Verbindung eines besseren Informantenschutzes. Wenn es jemanden gibt, der Missstände auf­zeigt, dann soll diese Person einen entsprechenden Schutz haben.

Ich kann Ihnen berichten, dass dieses Europäische Schadstofffreisetzungs- und -ver­bringungs­register am 9. November dieses Jahres online gegangen ist. Das österreichi­sche Register soll zu Jahresbeginn 2010 folgen. Es wird auf „www.prtr.at“ zugänglich sein. Es bedeutet, dass jährlich dann die Daten aktualisiert werden. 250 derartige Be­triebseinrichtungen müssen berichten.

Es ist insofern wichtig, als die Öffentlichkeit dadurch besser über den Schadstoffaus­stoß von Betrieben informiert wird, welche Jahresfrachten beispielsweise beim NOx, beim Staub oder bei Wasserschadstoffen an einem Standort einer Anlage emittiert werden. Das kann ein Wärmekraftwerk sein, eine Abwasserbehandlungsanlage und vieles andere mehr.

Das ist ein Punkt in Richtung mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung – wie es immer wieder gefordert wird –, um im Sinne eines effizienten Umwelt- und auch Klima­schutzes voranzugehen. – Daher: herzlichen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. – Bitte.

 


18.45.08

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das bestehende Umweltinformationsgesetz ist wegen der internationalen Verpflichtungen, die Österreich mit der Unterzeichnung des


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