Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 200

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den dazu führen, dass die Öffentlichkeit in ihrem Anspruch auf freien Zugang zu um­fassenden Umweltinformationen unterstützt wird. Mehr Transparenz führt in letzter Konsequenz auch dazu, dass die Umweltleistung von Unternehmen besser wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.49


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Aufgrund eines kurzfristig eingebrachten Verlangens auf getrennte Abstimmung verle­ge ich im Sinne des § 65 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Abstimmungen zu Tages­ordnungspunkt 13. Diese Abstimmungen werden nach Erledigung des Tagesordnungs­punktes 14 vorgenommen werden.

18.50.1214. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (316 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2009) (403 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Eine Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


18.50.36

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die heute hier zu beschließende Än­derung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes beinhaltet einige Verbesserun­gen im Bereich sowohl der Ausbildungsqualität als auch des Tätigkeitsbereiches von PflegehelferInnen in den Krankenhäusern. Es wird dem Rechnung getragen, dass sich die Berufsbilder immer weiterentwickeln und dass es vor allem so ist, dass die Pflege­helferinnen und Pflegehelfer mit ihrer bereits jetzt hervorragenden Tätigkeit einiges mehr gemacht haben, als das Gesetz zugelassen hat.

Wir haben uns im Gesundheitsausschuss einstimmig dafür entschieden, zu sagen: Ja, wir sind dafür, dass Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mehr machen dürfen, allerdings nur dann, wenn auch die Fortbildung dahingehend adaptiert wird!

Eine weitere Änderung in diesem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das eine sehr lange Geschichte hat – diese Vorlage wurde bereits in der letzten GP von Andrea Kdolsky eingebracht und wird jetzt von Minister Stöger sozusagen finalisiert –, ist, dass es für Menschen, die in Behindertenbetreuungseinrichtungen arbeiten, die Möglichkeit geben wird, am Basismodul der Grundversorgung teilzunehmen, das heißt, dieses zu absolvieren und damit in den Behinderteneinrichtungen für die behinderten Menschen ein bisschen mehr an Normalität in ihren Alltag zu bringen.

Lassen Sie mich mit einem Zitat von Caritas-Präsidenten Küberl enden, das – wie ich meine – sehr gut beschreibt, was uns hier gelungen ist. Caritas-Präsident Küberl sagt in einer Aussendung, dass wir einen kleinen Schritt für den Gesetzgeber, aber einen großen Schritt in Richtung mehr Normalität in den Wohn- und Lebensräumen von Men­schen mit Behinderungen geschaffen haben. Präsident Küberl sagt, es sei ein echter Durchbruch gelungen und diese Neuregelung bringe Menschen mit Behinderung mehr Lebensqualität.

 


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