Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 247

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21.29.15

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Fünf-Parteien-Antrag betreffend Kennzeichnung von Lebens­mitteln wird von uns natürlich unterstützt und ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Ich möchte mich kurz den Gütesiegeln und der Vielzahl an Gütesiegeln, die es gibt, widmen. Das Anbringen von Gütesiegeln hatte letztendlich die gleiche Funktion wie eine Verkehrsampel im Straßenverkehr: Rot steht für Gefahr, Gelb steht für Wachsam­keit und Grün steht für freie Fahrt. Die Menschen verstehen diese Signale und orientie­ren sich daran, weil diese Kennzeichnung leicht verständlich ist und man sich darauf verlassen kann.

Bei der Fahrt mit dem Einkaufswagerl kann man das Ampelsystem durch die Kenn­zeichnung in den Lebensmittelgeschäften nicht so gut nachverfolgen und kann man dem nicht so sehr trauen. Da sind die Signale nämlich nicht eindeutig, und der Konsu­ment muss wirklich genau hinschauen, um feststellen zu können, was jetzt unbedenk­lich ist und was gefährlich sein könnte.

Das liegt eben am Gütesiegel-Dschungel. Es gibt eine Vielzahl von Gütesiegeln, die Auskunft geben über Produkt, über Qualität, über Herkunft, über die negativen Auswir­kungen auf die Gesundheit der Konsumenten. Da türmt sich ein Wald von Hinweis­schildern auf. Der Konsument kann es nicht mehr nachvollziehen, und es ist wirklich schwer, sich hier zurechtzufinden.

Zusätzlich werden von den Konzernen noch unsägliche Studien zitiert, warum ein Jog­hurt angeblich die Intelligenz steigert, warum der Alterungsprozess verlangsamt wird oder warum das Hautbild verbessert wird. Diese Werbemaßnahmen mit pseudowis­senschaftlichem Anspruch sind besonders bei solchen Lebensmitteln weit verbreitet, die als wertvoller Beitrag zur Ernährung von Kleinkindern angepriesen werden. Wir ha­ben heute in der Gesundheitsdebatte ja schon einiges darüber gehört.

Bei vielen Lebensmitteln ist die Einschätzung, womit man es da zu tun hat, nicht so einfach. Wir vom BZÖ wollen eine klare Kennzeichnung, eine klare und verständliche Kennzeichnung der Richtlinien und der Gütezeichen. Solange sich die Verbraucher nur mittels aufwendiger Recherche darüber informieren können, welchen Gütesiegeln sie vertrauen können, werden diejenigen davon profitieren, die darauf aus sind, ihre Pro­dukte durch falsche oder unvollständige Informationen in ein besseres Licht zu rücken.

Nun möchte ich auch auf das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel zu sprechen kommen, das ja den Menschen sehr geläufig ist und das auch im Grunde nicht schlecht ist, aber da steckt der Wurm drinnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn: Nicht überall, wo das AMA-Gütesiegel drauf ist, ist automatisch gentechnikfrei verarbeitetes Fleisch drinnen. Das ist beim AMA-Gütesiegel nicht so. Dieser Eindruck wird hier vermittelt, er wird hier erweckt, aber da spricht auch einiges dagegen. Auch eine Umfrage von Greenpeace hat es gegeben: 62 Prozent der Österreicher meinen, dass AMA-geprüf­tes Fleisch von Tieren stammt, die nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ge­füttert worden sind. Das ist aber nicht so.

Um zum Abschluss zu kommen: Ich begrüße diesen Antrag. Wir werden diesen Antrag natürlich unterstützen. Er geht genau in die richtige Richtung und stellt für die Konsu­menten einen Schritt zu mehr Sicherheit und mehr Schutz für gute Lebensmittel dar. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 4 Minuten. – Bitte.

 


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