21.32
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir beide von den Regierungsparteien, Kollege Maier und ich, bereits im Konsumentenschutzausschuss einen Fünf-Parteien-Antrag zum Thema Lebensmittelkennzeichnung angekündigt und angeboten haben, weil es auch vonseiten der Opposition einige Anträge zu Punkten gegeben hat, wo wir auch Handlungsbedarf gesehen haben.
Aber natürlich ist es nicht immer so, dass wir in Österreich Gesetze über Kennzeichnungen et cetera selber machen können, sondern oftmals sind wir natürlich auch von EU-Richtlinien abhängig oder müssen ganz einfach auch schauen, was sich in der Europäischen Union hier tut.
Ich glaube, dass wir mit diesem Fünf-Parteien-Antrag jetzt wirklich die notwendigen Bereiche abgedeckt haben, auch wo es sich um Verordnungen, beispielsweise die Verbraucherinformationsverordnung, handelt, die ja auf europäischer Ebene abgeschlossen werden muss, aber selbstverständlich auch – was wir heute auch schon ein paar Mal gehört haben – die Sache mit den Gütezeichen, mit den Gütesiegeln.
Ich möchte noch einmal betonen – wir haben es im Ausschuss auch schon besprochen –, es gibt eben diese zwei bekanntesten Gütezeichen: das AMA-Gütezeichen und das AMA-Biozeichen.
Und, Frau Kollegin, es ist so, dass man natürlich nicht alles glauben kann, was man vielleicht irgendwo sieht. Im Ausschuss wurde auch beispielsweise die McDonald’s-Werbung angesprochen, wo die Kühe auf der Weide herumlaufen und dann eben dieses AMA-Kennzeichen eingeblendet ist.
Also beim AMA-Biozeichen kann man ganz sicher sein, dass hier auch keine GVO-Futtermittel verwendet werden. Und ich denke, der Konsument kann sich auch genügend über diese Kennzeichen, über die Qualitätskennzeichen informieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte mich besonders beim Kollegen Maier bedanken, weil wir diesen umfassenden Antrag wirklich auch gemeinsam ausgearbeitet haben, aber selbstverständlich auch bei den Oppositionsparteien, die ebenfalls als Antragsteller diesen Antrag mittragen beziehungsweise auch hier mitstimmen werden.
Ich möchte mich aber auch explizit bei der Landwirtschaft und bei der Wirtschaft bedanken, denn ich glaube, dass es notwendig ist, wenn wir uns in Österreich über Kennzeichnungspflichten beispielsweise in der Gastronomie verständigen, dass die Gastronomie das, was sie dann auf ihrer Speisekarte kennzeichnen muss, in einem Großhandel auch im Regal findet. Das heißt, wir können niemandem etwas auferlegen, wo der Gastronom oder wo der gewerbliche oder auch nichtgewerbliche gastronomische Betrieb sich selbst nicht orientieren kann: Was sind da für Inhaltsstoffe enthalten? Wo kommen beispielsweise verarbeitete Eier her, kommen die aus einer Legebatterie, sind das Eier von freilaufenden Hühnern, von Bodenhaltungshennen et cetera?
Das heißt, wir müssen hier wirklich die Kirche im Dorf lassen. Wir müssen unsere gute Wirtschaft, unsere gute Gastronomie hier auch unterstützen, weil sie uns auch unterstützt in unseren Bestrebungen zur Kennzeichnung, damit unsere Konsumentinnen und Konsumenten sicher sein können.
Selbstverständlich wünschen wir uns auch, dass wir in Zukunft auch auf einer Speisekarte feststellen können: Kommt das Rind mit einem, von mir aus, AMA-Biozeichen aus einer Region, wo auch der gastronomische Betrieb sich befindet – oder kommt es aus irgendeinem Land, wo wir nicht sagen können, wie das Tier gefüttert wird, wie das
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