Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 253

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21.51.22

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! In letzter Zeit muss immer häufiger festgestellt werden, dass mit verschiedenen Lebensmitteln richtig Missbrauch getrieben wird. Durch falsche oder unzureichende Kennzeichnung ist es für den Konsumenten oft nicht mehr möglich, zu erkennen, um welche Ware es sich handelt, wie sie erzeugt wurde, aus welchem Land sie kommt. Da gibt es Analogkäse, Schummelschinken, Speiseeisersatzstoffe, importiertes Fleisch aus dem Ausland, das mit gesundheitsschädlichen Stoffen behandelt wurde, und so weiter und so fort.

Wir haben in Österreich ein sehr strenges Lebensmittelgesetz. Die einheimischen Pro­duzenten haben durch unzählige strenge Kontrollen nicht die geringste Chance, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Produkte auf den Markt zu bringen. Da­her ist es unbedingt notwendig, die Konsumenten vor ausländischen Produkten zu schützen, die unzureichend und falsch gekennzeichnet sind. Ein Beispiel ist der Ana­logkäse.

All diese von der Norm abweichenden Lebensmittel sind genauestens zu kennzeich­nen, Inhaltsstoffe sind auszuweisen, die Herkunft muss eindeutig erkennbar sein.

Das im Antrag der FPÖ geforderte Verbot der Herstellung von Schummelschinken und des Verkaufs von Schummelschinken ist nicht durchführbar, da durch dieses Produkt keine Gesundheitsgefährdung besteht; daher kann man es auch nicht verbieten.

Keine Notwendigkeit sehe ich unter anderem in der Verwendung der unzähligen Güte­siegel, die es in Österreich gibt. Der Konsument kann sich aufgrund der Unübersicht­lichkeit nicht mehr zurechtfinden. Es sollte eine Reduktion der Gütesiegel und eine ge­nerelle Kennzeichnung durchgeführt werden.

Außerdem sollte man eine Änderung der Bezeichnungen ins Auge fassen. Solch ein Problem gibt es zum Beispiel beim Analogkäse. Obwohl dieser Analogkäse meilenweit vom üblichen Käse entfernt ist, führt er die Bezeichnung „Käse“, was oft zu Verwirrung führt. Es gibt ja auch keine Analogbutter, sondern das heißt „Margarine“. Wir sollten uns eine andere Bezeichnung überlegen. Vielleicht fällt ja unserem Ausschussvorsit­zenden, der sehr kreativ ist, das entsprechende Wort ein.

Meine Damen und Herren, schützen wir die Konsumenten durch genaue Kennzeich­nung unserer Produkte! (Beifall beim BZÖ.)

21.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.53.52

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Mein Vorredner hat soeben behauptet, in Öster­reich gebe es zu viele Gütesiegel. – Diese Aussage ist falsch.

Es gibt in Österreich nur zwei Gütesiegel. Was er meint, sind Wort-Bild-Marken und ähnliche Auslobungen, die zu Irreführung und Täuschung geeignet sind. (Beifall bei der SPÖ.)

21.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort.

 


21.54.28

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Gleich an Jacky Maier anschließend: Deshalb ist es notwendig, endlich ein ordentliches Gütesie­gelgesetz zu bekommen.

 


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