Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 257

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genden Antrag ab, denn dieser ist inhaltlich falsch. Grundsätzlich aber sage ich: Mit gu­ten Anträgen der Oppositionsparteien beschäftigen wir uns gerne. Diesen Antrag aber müssen wir ablehnen, und ich möchte das mit einigen Sätzen begründen.

Den österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten ist die Herkunft ihrer Le­bensmittel ganz wichtig. Nationale und regionale Produkte werden eindeutig bevorzugt. Was die Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich wollen und sie mit Lebensmit­teln aus Österreich verbinden, liegt in einer aktuellen Studie vor, die im Auftrag des so­genannten Lebensmittelministeriums durchgeführt worden ist.

Produkte aus Österreich werden hinsichtlich Produktion, Verarbeitung und Qualität ge­fühlsmäßig als sicher wahrgenommen. Weiters besagt diese Studie, dass die Österrei­cherinnen und Österreicher klare Kennzeichnungen wollen, und – was auch herausge­kommen ist – die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher kennt darüber hi­naus das AMA Gütesiegel und verbindet damit österreichische Herkunft und öster­reichische Qualität.

Das Verwirrende für die KonsumentInnen ist derzeit die Vielzahl der Zeichen und Sie­gel in der Lebensmittelkennzeichnung, wie ja schon in der vorhergehenden Diskussion dargelegt worden ist.

In Österreich werden oftmals Genusstauglichkeitskennzeichnungen, die Gütesiegel und die rund 200 Marken verwechselt und inhaltlich vermischt. Der A-Stempel wird als Kontrollzeichen im Zusammenhang mit einer Genusstauglichkeitsbescheinigung durch den Veterinär im Schlachthof angebracht, ist jedoch kein Element der Lebensmittel­kennzeichnung, sondern ist ein Kontrollzeichen im Rahmen der Qualitätskontrolle von Fleisch.

Der erwähnte Stempel ist also eine Genusstauglichkeitsbescheinigung des Tierarztes im jeweiligen Schlachthof – und im Fall von Problemen lässt sich rückverfolgen, wel­cher Schlachthof und welcher Tierarzt ein bestimmtes Fleisch als genusstauglich frei­gegeben hat. War dies in einem österreichischen Schlachthof, beginnt der Code im Genusstauglichkeitszeichen mit A, gefolgt von der Zulassungsnummer des Schlacht­hofes.

Rechtssystematisch ist dieser Antrag weder machbar noch sinnvoll, ein Genusstaug­lichkeitszeichen zu einer Herkunftsangabe zu machen.

Meine Damen und Herren, aus dem A-Stempel ein Element der Lebensmittelkenn­zeichnung zu machen, ist nicht sinnvoll. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spa­diut. – Bitte.

 


22.08.16

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Voraus­schicken möchte ich: Es ist unbedingt notwendig, sicherzustellen, dass nur Fleisch von Rindern, die in Österreich aufgewachsen sind und in Österreich gefüttert wurden, als Fleisch aus Österreich gekennzeichnet werden darf.

Dem Kollegen Hell möchte ich sagen, sein ganzes Echauffieren über den A-Stempel war sinnlos, denn dieser A-Stempel wird mit Jahresende aufgelassen. (Beifall bei Ab­geordneten des BZÖ.) Diesen A-Stempel gibt es dann nicht mehr; mit Jahresende wird er ersatzlos gestrichen. Dann gibt es nur mehr den ovalen EU-Stempel, und auf die­sem steht die Nummer der Schlachtstätte und die Nummer des Fleischuntersuchungs­organs. Dadurch ist natürlich für Kontrollorgane leicht nachzuvollziehen, woher das Fleisch kommt; nicht nachvollziehbar ist das jedoch für den Konsumenten.

 


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