Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 268

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Die Verschrottungsprämie, die bereits im Juli ausgeschöpft war und nur die ersten 30 000 Fahrzeuge betroffen hat, ist natürlich Vergangenheit. Profitiert von dem Ganzen haben eigentlich die Autohändler und nicht die Konsumenten. Das muss man einmal dazu sagen.

Anderen Dingen wie Bankgebühren – jetzt gibt es eine Bank in Tirol, die sogar Banko­matgebühren verrechnen will – muss man schon einen Riegel vorschieben. (Beifall beim BZÖ.)

Ich bezweifle, ob man das in diesem Bereich überhaupt generell verbieten kann, aber man sollte zumindest die Gestaltung dahin bringen, dass nicht noch jemand auf die Idee kommt, in einem Selbstbedienungsladen eine Regalgebühr einzuführen, dass al­so, wenn Sie etwas aus dem Regal herausnehmen, dafür auch noch eine Gebühr ver­langt wird, oder bei einer Tankstelle, wo Sie mit Bankomatkarte zahlen, eine Tankge­bühr verlangt wird. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

So weit darf es wohl nicht kommen. Hier muss man im Interesse des Konsumenten handeln, um so etwas hintanzuhalten. Deswegen ist es für mich wichtig, dass man in diesem Bereich ganz einfach Transparenz schafft, einheitliche Kennzeichnungen von Finanzprodukten verlangt, um diese vergleichbar zu machen, aus denen die Art des Produktes hervorgeht – Sparbuch, Anleihe, Aktie, Lebensversicherung oder sonstige Finanzprodukte –, die Laufzeit, die Ausstiegsmöglichkeiten und die Übertragbarkeit. Dasselbe muss natürlich auch für Versicherungen gelten, wo bisher auch keine Trans­parenz vorhanden ist. Da ist noch einiges zu tun.

Der Konsumentenschutz ist eine Querschnittsmaterie. Ich glaube, dass dieser Bereich wesentlich besser im Justizministerium aufgehoben wäre, weil dann gewisse Sanktio­nen schneller vonstatten gehen könnten.

Außerdem ist zu überprüfen, ob im Bankenbereich die Gebühren für die gesetzlich vor­geschriebenen Jahreskontomitteilungen oder für Zinsänderungsverständigungen rechtskonform sind. (Beifall beim BZÖ.)

22.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


22.48.01

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Lieber Kollege Dolinschek, mir wäre es recht, wenn ihr einmal wüsstet, wohin ihr überhaupt wollt. Bei euch ist es einmal so und einmal so. Diese Bemerkung kann ich mir nicht ersparen. Wie du ganz genau weißt, waren die Konsumentenschutzagenden unter Schwarz-Blau von 2000 bis 2003 im Bundesministerium für Justiz angesiedelt. Ihr selbst wart es ja eigentlich, die damals dafür plädiert haben, dass das in den Konsumentenschutzbereich unter Sozialminister Herbert Haupt gekommen ist.

Verwunderlich ist für mich auch, dass gerade Abgeordneter Dolinschek als damals für den Konsumentenschutz zuständiger Staatssekretär im Sozialministerium den Vor­schlag unterbreitet, wo er ja selbst die Möglichkeit gehabt hätte, zu sagen, dass das dort gar nicht hineinpasst.

Da kenne ich mich überhaupt nicht mehr aus. Ich bin gegen diesen Wechsel, ich sage das auch ganz offen, weil ich auch aufgrund des Querschnittscharakters der Materie felsenfest davon überzeugt bin, dass die Agenden des Konsumentenschutzes bei So­zialminister Hundstorfer und seinem Team im Sozialministerium in besten Händen sind. Da können sich die Konsumenten auch darauf verlassen, dass etwas weitergeht. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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