Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 271

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22.56.46

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag vom BZÖ enthält Forderungen sehr unterschiedlicher Art, eben zum einen etwa eine transparente konsumentenfreundliche Tarifgestaltung bei Strom und Gas, wo bereits erwähnt wurde, dass dieses Anliegen positiv erledigt ist. Es gibt aber auch Punkte in diesem Antrag, die wir sehr unterstützen, nämlich die Sicherstellung, dass Preissenkungen bei Strom, Gas und Öl sowie Zinssenkungen direkt an die Kon­sumenten weitergegeben werden müssen. Anders als der Abgeordnete Rädler sehe ich das keinesfalls bereits garantiert, aber vollkommen anders als der Abgeordnete Deimek halte ich es sehr wohl für möglich, hier entsprechende Regelungen vorzuneh­men. (Beifall bei den Grünen.)

Also dieser Punkt passt für uns, aber dann ist da diese Sache mit der Verschrottungs­prämie. Ich habe es bereits im Ausschuss gesagt: Abgesehen davon, dass diese Ak­tion bereits abgelaufen ist, ist die Verschrottungsprämie, die als Konjunkturförderungs­maßnahme gedacht war, für uns Grüne natürlich aus umweltpolitischen Gründen ein vollkommener Fauxpas. Also das ist ein ganz wesentlicher Punkt, warum wir diesen Antrag ablehnen müssen.

Lassen Sie mich noch kurz auf den Punkt mit AWD eingehen. Dazu möchte ich sagen, dass es einen Entschließungsantrag vom Dezember 2008 zu diesem Thema gibt und mittlerweile, sozusagen als Folge dieses Entschließungsantrages, ein Bericht des Fi­nanzministeriums und des Wirtschaftsministeriums an den Finanzausschuss ergangen ist, worin konkrete Maßnahmen vorgeschlagen worden sind.

Ich finde allerdings, es wäre dringend notwendig, dass es nicht bei diesem Vorschlag bleibt, sondern dass endlich auch die im Entschließungsantrag geforderte Gesetzes­vorlage erfolgt. Das heißt, ich hoffe, dass wir hier sehr bald einen Schritt weiterkom­men, denn es ist notwendig, dass ähnliche persönliche finanzielle Katastrophen, wie sie durch AWD passiert sind, künftig verhindert werden. Aber ich glaube, dass es nicht genügt, dass wir nur bei der Beratung und bei den Beratern ansetzen, sondern ich den­ke, es ist dringend notwendig, dass wir den Konsumenten und Konsumentinnen, den Anlegerinnen und Anlegern selbst die Möglichkeit geben, ihre Entscheidungen zu tref­fen, wenn es um die Auswahl des richtigen Finanzproduktes geht.

Ich denke deshalb, dass es notwendig ist, dass wir so etwas wie ein Gütezeichen oder ein klares Auszeichnungssystem für Finanzprodukte schaffen – Kollege Dolinschek hat heute etwas Ähnliches angesprochen –, und ich habe dazu bereits einen Antrag einge­bracht. Es geht dabei darum, dass gewisse Eckdaten von Produkten klar ersichtlich sind, um eben den Konsumenten selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen und nicht auf Berater angewiesen zu sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.59

22.59.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Konsumen­tenschutz, seinen Bericht 469 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie hiezu Ihre Zustimmung geben, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

23.00.0132. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird (709/A)

 


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