Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 270

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tenschutzausschuss behandelt haben. Es war sogar im Regierungsabkommen drin­nen, dass wir uns dafür verwenden werden, und wir haben uns verwendet. Es ist uns gelungen, von 135 Anbietern eine Musterabrechnung, die im Jahr 2010 präsentiert wird, zu verwirklichen.

Dasselbe gilt für die Senkung der Energiepreise. – Wo ist der Kollege Dolinschek? Er ist jetzt gegangen. Er könnte ja in Kärnten einmal nachfragen! – Es sind die Energie­versorger, die hier gefragt sind. Da ist er ja! Er soll sich ein Beispiel an Niederöster­reich nehmen. Der Energieversorger EVN hat die Gaspreise im heurigen Jahr gesenkt.

Also ein Weihnachtspaket, das zu spät angekommen ist, das jemand anderer geöffnet hat, und ich frage mich, warum wir das überhaupt diskutieren. (Beifall bei der ÖVP.)

22.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dei­mek. – Bitte.

 


22.54.21

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Dieser Antrag, um den es jetzt geht, ist ein allumfassender; das sagt der Name schon. Es ist alles Mögliche drinnen verpackt, nicht nur Kraut und Rüben, sinnvolle und weniger sinnvolle Punkte, und ich möchte jetzt im Einzelnen auf einige davon eingehen.

Zum Punkt Verankerung der Konsumentenschutzagenden im Justizministerium zur besseren Durchsetzbarkeit: Als solches, glaube ich, ist das nicht so der Punkt, wenn man sagt, Konsumentenschutz ist eine Querschnittsmaterie. – Ja, es sind Sa­chen vom Sozialministerium, vom Landwirtschaftsministerium drinnen, das Gros ist na­türlich aus dem Bereich des Justizministeriums. Um es legistisch zu vereinfachen, ja, aber zur Durchsetzbarkeit sage ich eigentlich nein.

Zum Punkt Sicherstellung: Dass der Konsument im vollen Umfang von der Verschrot­tungsprämie profitiert, das Thema ist eigentlich gegessen, da könnte man in dem An­trag darüber hinwegsehen.

Die Sicherstellung, dass Preissenkungen bei Strom, Gas und Öl ebenso wie die Zins­senkungen an die Konsumenten weitergegeben werden, werden wir irgendwie nicht zusammenbringen, denn wir können nicht so weit in die Firmen hineingreifen, dass wir deren Kosten, deren Produktion, deren Kostengestaltung und Preisgestaltung direkt beeinflussen können. Wir sind einmal in der freien Marktwirtschaft.

Es gibt eben gewisse Dinge, die wir als Gesetzgeber nicht verändern können, nicht be­einflussen können. Wir können einen gewissen Rahmen vorgeben, aber nicht alles. Dass wir natürlich eine transparente und konsumentenfreundliche Tarifgestaltung wol­len, ist klar, aber bitte, was Strom und Gas betrifft, die EVUs, die Versorger haben wir eigentlich in den Ländern ohnehin in unseren Händen.

Zur umfassenden Kontrolle des Verkaufs von Finanzprodukten durch AWD und ähnli­che Firmen: Na ja, wir haben AWD jetzt eigentlich schon einmal die Ausbildung drauf­gedrückt. Gewisse Produkte werden sie nicht verkaufen können.

In Summe ist dieser Antrag, auch wenn noch so dagegen argumentiert wird ... (Abg. Haubner: Das ist eine Verständnisfrage!) Ja, es ist eine Verständnisfrage. Er ist her­vorragend aus der Sicht des BZÖ, wir aber sagen: Dieses Sammelsurium hat es sich nicht verdient, angenommen zu werden, und wir werden auch dagegen stimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


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