Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 278

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Wo ist das Problem? – Dieser Bundesrechnungsabschluss besteht aus zwei großen Teilen, einer davon ist ein Zahlenteil, der zum Teil von der Buchhaltungsagentur und vom Bundesrechenzentrum erstellt wird. Dort ist ein Dezimalfehler bei der Umrechnung von britischen Pfund in der Höhe von 2 Milliarden € entstanden. Das muss man sich einmal vorstellen!

Dieser Zahlenteil geht dann in den Teil Nummer 1 des Rechnungshofes über und wird hier im Nationalrat vorgelegt.

Der Rechnungshof führt dazu aus: „Die Haftungsnachweise werden derzeit keiner ver­tieften Kontrolle durch den Rechnungshof gem. § 9 RHG unterzogen, da sie formal nicht zu den Abschlussrechnungen zählen.“

Durch diese Gesetzesänderung soll eine bestehende Kontrolllücke geschlossen wer­den und die Grundlage für die Überprüfung der Nachweise der Bundeshaftungen durch den Rechnungshof geschaffen werden.

Ich darf daran erinnern, dass es Ende 2008 176 Milliarden € Schulden des Bundes und 112 Milliarden € Haftungen des Bundes gegeben hat. Bei diesen Dimensionen darf man schon annehmen, dass zumindest diese Ziffern und Zahlen rechnerisch richtig dargestellt werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

23.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


23.24.22

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gradauer, man muss aber auch dazusagen, dass diejenigen, die diesen Um­rechnungsfehler gemacht haben, auch selbst draufgekommen sind und diesen Fehler korrigiert haben (Abg. Neuhauser: Das ist aber das Mindeste!), bevor es überhaupt noch zur Behandlung des Rechnungsabschlusses hier im Haus gekommen ist. Bevor wir mit den Beratungen begonnen haben, hatten wir alle richtigen Zahlen. – Erstens.

Zweitens behandeln wir gerade die Haushaltsrechtsreform im Budgetausschuss. Der Rechnungsabschluss ist ein Teil des Prozedere, wie wir mit Budget und Rechnungsab­schluss umgehen. Wir können uns das gerne anschauen und auch anhören, was der Rechnungshof dazu sagt und ob es aufgrund des neuen Haushaltsrechtes überhaupt notwendig ist, diese Ausweitung vorzunehmen. Ich würde sagen, wir schauen uns das im Budgetausschuss an und werden das in gutem Klima – wie immer – im Budgetaus­schuss diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

23.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Letten­bichler. – Bitte.

 


23.25.17

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die im vorliegenden Antrag geforderte Ausweitung der Rechnungshofprüfkom­petenzen hinsichtlich der Haftungen des Bundes erscheint mir aus zweierlei Gründen nicht notwendig.

Erstens verlangen Sie, Herr Kollege – und ich darf hier aus Ihrem Antrag zitieren –, einen jährlichen Nachweis über den Stand der Schulden und Haftungen des Bundes vorzulegen. Den verlangten Nachweis über den Stand der Haftungen gibt es bereits, und Sie finden diesen schon jetzt im jährlichen Bundesrechnungsabschluss. Sie ver­langen also etwas, was es bereits gibt.

Zweitens nehme ich an – und Sie haben es ja auch bestätigt –, dass Sie Ihren Antrag auch aufgrund dieses Tippfehlers formuliert haben. Ich darf Sie aufklären, wie es auch


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