Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 279

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mein Kollege Krainer gemacht hat, dass es sich hier nicht um eine Kontrolllücke im Rechnungshofgesetz, sondern lediglich um einen Tippfehler gehandelt hat. Mittlerweile wurde dies behoben. Es gibt ausreichend technische Vorkehrungen, dass sich derar­tige Fehler nicht mehr wiederholen.

Ich darf aber auch anmerken: Es hat heute ein Fußballspiel stattgefunden. Österreich hat es klar 5 : 1 verloren. Das einzig Gute ist, dass einige Herren hier in der ersten Rei­he und auch andere heute kein gutes Fußballspiel gesehen haben. Ich finde es eigent­lich eine Frechheit gegenüber dem Parlament, dass man sich stundenlang absentiert (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ), es nicht der Mü­he wert findet, dass man sich vielleicht auch nicht so dringenden oder nur in ersten Le­sungen behandelten Punkten widmet. Man lässt sich lieber im VIP-Bereich abphoto­graphieren. (Abg. Riepl: Der Westenthaler war im Stadion! – Abg. Petzner: Abgeord­nete aller Fraktionen!) Die Herren sollen vielleicht einmal ein bisschen von ihrem Geld zurückgeben! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


23.27.10

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Mit diesem An­trag soll der Rechnungshof in die Lage versetzt werden, künftig auch die Haftungs­nachweise des Bundes einer Kontrolle unterziehen zu können. Wir begrüßen das.

Darüber hinaus wird der Rechnungshof mit diesem Antrag auch verpflichtet, jährlich gemeinsam mit dem Bundesrechnungsabschluss auch Nachweise über den Stand der Schulden und Haftungen des Bundes vorzulegen. Für uns ist das ebenfalls positiv, weil wir der Meinung sind, dass bei Steuergeldern, insbesondere auch bei Bundeshaftun­gen, die ja jetzt auch aufgrund der Entwicklung einer Bank aktuell sind, oberste Trans­parenz herrschen sollte.

Ich möchte diesen Antrag allerdings zum Anlass nehmen, daran zu erinnern, dass wir auch anlässlich der Zustimmung des BZÖ zum Amtshilfe-Durchführungsgesetz – be­kannt unter Abschwächung des Bankgeheimnisses – vonseiten der Bundesregierung und den Koalitionsparteien eine schriftlich unterfertigte Zusicherung bekommen haben, dass der Rechnungshof zukünftig auch Gemeinden und Unternehmen prüfen kann, an denen der Bund auch mit einem geringfügigen Anteil beteiligt ist. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die Umsetzung dieser Zusicherung noch ausständig ist und dass wir davon ausgehen, dass sie umgehend dem Hohen Haus zugeleitet wird. (Bei­fall beim BZÖ.)

23.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


23.28.52

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Erstens ist die Intention des Antragstellers schon erkennbar, da muss man nicht herumwitzeln. Wenn ohnehin alles so sicher ist, warum passiert dann so etwas?

Zweitens: Wenn ohnehin schon alles so super ist, dann würden wir die Intention und die weitergehenden Überlegungen des Kollegen von der Freiheitlichen Partei mindes­tens dort übernehmen müssen, wo wir ja eine große Reform vor uns haben – da wer­den wir dann schauen, wie es mit den aufmunternden Zurufen ausschaut –, dort, wo wir nämlich das Bundeshaushaltsrecht groß reformieren, auch aufgrund von Verfas­sungsbestimmungen, die wir ja zunächst gemeinsam beschlossen haben. Da werden wir schauen, wie weit es her ist!

 


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