Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 31

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Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): In der Länder-IntegrationsexpertInnen-Kon­fe­renz vom 9. September 2009 wurde einvernehmlich festgehalten, dass es nicht sein kann, dass die primäre Verantwortung für die Ressourcen und für die Umsetzung der Integrationsmaßnahmen ausschließlich den Ländern und den Gemeinden zukommt. Das BMI ist gemäß § 17 NAG und gemäß § 68 Asylgesetz verpflichtet, zur Umsetzung der Integrationsvereinbarung Förderung und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Meine Frage daher: Welche finanziellen Mittel werden Sie seitens Ihres Ressorts dafür vorsehen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir haben den großen Integrationsfonds und außerdem von der EU mitfinanzierte Töpfe, die wir dafür verwenden können. Aber ich bin nur die Koordinatorin dieses großen Komplexes, die­ses großen Themas. Ich bin nicht die Bildungsministerin, ich bin nicht der Arbeits­minister, ich bin nicht für die Raumordnung zuständig. Das heißt, es müssen alle zusammen die Verantwortung mit übernehmen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Prinz, bitte.

 


Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Gute Sprachkenntnisse sind die Voraussetzung für Integration. Da muss es auch in der Zukunft Schwerpunkte geben. Das Erlernen unserer Sprache, die Bereitschaft zu arbeiten und die Anerkennung unserer Rechtsordnung dürfen und müssen wir von Asylwerbern voraussetzen können.

Ich komme aus einer Region, wo wir Erfahrungen mit Integration haben, und zwar sowohl im negativen als auch im positivem Sinn, im positiven Sinn beispielsweise mit Familien, deren Kinder die Volksschule oder den Kindergarten besuchen.

Frau Bundesminister, welche Erfahrungen gibt es hinsichtlich aufenthaltsbeendender Maßnahmen beziehungsweise Ausweisungen wegen Nichterfüllung der Integrations­vereinbarung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: In der Integrations­ver­einbarung ist verlangt, dass die Betreffenden, die dauerhaft bei uns bleiben wollen, Sprachkenntnisse erwerben müssen, und wenn sie das nicht tun, dann kann es zu einer Ausweisung kommen. Das ist heuer schon in drei Fällen geschehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Strutz, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Martin Strutz (BZÖ): Frau Bundesminister! Wir haben in Österreich ein wachsendes und massives Problem mit illegal nach Österreich einwandernden Personen. In diesem Zusammenhang haben Sie die Errichtung eines zusätzlichen Schub­haftzentrums im Süden Österreichs geplant. Haben Sie nach der aufwändig durchgeführten Werbetour durch die Gemeinden nun endlich einen Ort gefunden, wo dieses Projekt von Ihnen umgesetzt wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich plane zwei Projekte, und diese sind voneinander zu trennen. Erstens plane ich ein Kompetenz­zentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen, weil die Rückführung Illegaler oder jener, die bei uns nicht bleiben können, etwa jener, die kriminell geworden sind, eine hochkomplexe Sache ist. Wir brauchen dafür Heimreisezertifikate, Transitvisa, es muss kooperiert werden mit den Ländern, in die wir diese Menschen zurückbringen.

 


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