Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 56

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alle Erzeugnisse, die chemische Stoffe beinhalten und Licht-, Rauch-, Nebel-, Druck- oder Reizwirkung hervorrufen.

Besonders möchte ich hier hervorheben, weil in Fußballstadien verwendet, die Ben­galischen Feuer. Der Entschärfungsdienst des Innenministeriums hat in diversen Versuchsreihen das Gefahrenpotential der Bengalischen Feuer analysiert. Bengalische Feuer erzeugen extrem hohe Abbrandtemperaturen von um die 2 000 Grad, die zu schwersten Verbrennungen führen können. Wenn sie auf Plastikstühle fallen, schmel­zen die Stühle. Sie erzeugen eine sehr heiße Schlacke, die auch nach dem Abbrennen noch lange heißt bleibt. Bengalfackeln lassen sich nicht mit herkömmlichen Lösch­mitteln wie Wasser, Feuerlöschern, Löschdecken löschen. Ausgebrannte Hülsen lässt man in Stadien oftmals zu Boden fallen, und durch ein Wegkicken können diese Hülsen heiß unkontrolliert in die Zuschauermenge gelangen und erhebliche Verletzun­gen herbeiführen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, ich kenne das Argument, Feuerwerk beim Sport ist schön, macht Stimmung und es wird schon nichts passieren. – Darauf antworte ich aber: 2 000 Grad können ins Auge gehen, und die Fans, die das so befürworten, können unter Umständen Verletzungen davontragen, dass sie nicht mehr in der Lage sind, weiter in ein Stadion zu gehen und an einer Sportveranstaltung teilzunehmen. Ich will daher, dass Familien mit ihren Kindern gesichert an solchen Sportveranstaltungen teil­nehmen und dass alle Fans gesichert und ohne Angst diese Großereignisse besuchen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wissen aber auch, dass es bei Eröffnungsspielen unvergessliche Feuerwerke geben kann. Daher haben wir eine Regelung getroffen, dass mit besonderer Bewil­ligung so etwas in geordnetem Rahmen möglich ist. Es muss gewährleistet sein, dass die Gesundheit, das Eigentum, das Leben und die Sicherheit der Fans nicht in Gefahr sind.

Die Polizei wird diese Sportveranstaltungen nach wie vor intensiv begleiten und die Fans schützen. Wir haben eigene szenekundige Beamte, wir haben Fanbetreuer und außerdem einen Kooperationsvertrag sowohl mit der Bundesliga Fußball als auch mit dem Fußballbund. Genauso haben wir mit dem Eishockeyverband einen Kooperations­vertrag bereits unterfertigt. Aber auch für die An- und Abreise mit den Zügen haben wir mit den ÖBB eine Sicherheitspartnerschaft Innenministerium und ÖBB geschlossen. Diese Vereinbarungen umfassen einen intensiven Informationsabtausch, Sicherheits­besprechungen und Fanbetreuung, damit wir Gefahr abhalten, Kriminalität und Straf­taten verhindern.

Für die Tradition haben wir Verständnis, meine sehr verehrten Damen und Herren. Daher haben wir im Pyrotechnikgesetz den Wünschen bezüglich der Prangerschützen Rechnung getragen. Mit diesem Gesetz wird ein ausgewogener Weg eingeschlagen, um das alte Pyrotechnikgesetz sowohl für die Sportveranstaltungen entsprechend anzupassen, aber auch dem österreichischen Brauchtum den gebührenden Raum zu geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin die Sicherheitsministerin, und daher werde ich auch für Sicherheit in Stadien sorgen (Beifall bei der ÖVP), auch für die Zuschauer von Fußballmatches, von Eishockeyveranstaltungen und für die 100 000 Fans, die nach Kitzbühel kommen werden oder zum Schifliegen auf den Kulm. Meine lieben Freunde, ein glühender Fan braucht keine brennenden Knaller! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Grosz zu Wort. – Bitte.

 


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