Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 71

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Dazu zählen die rechtskräftigen Stadionverbote genauso wie die Regelungen betref­fend die Verwendung pyrotechnischer Mittel in den Stadien. Im Zuge der Regierungs­vorlage ist man aber dann draufgekommen, dass es nicht ausschließlich eine Lex Fußball werden soll, sondern auch Schirennen und andere Großsportveranstaltungen davon betroffen sind.

Ich komme jetzt noch einmal zurück auf die Fußballveranstaltungen. – Ja, es stimmt, das neue Pyrotechnikgesetz sieht vor, dass der Besitz und die Verwendung in einem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen grundsätzlich ver­boten werden sollen – so, wie es auch in anderen europäischen Ländern bereits umgesetzt ist.

Jetzt komme ich noch auf die Fan-Kultur zu sprechen: Ja, das Zünden von benga­lischen Feuern ist Teil einer Fan-Kultur und auch Teil einer Spiel-Choreographie, die von einzelnen Vereinen durchgeführt wird.

Ziel dieses Gesetzes muss es sein, illegales Abfeuern dieser Feuerwerkskörper in den Stadionrängen zu unterbinden. Es geht um Sicherheit, aber wir haben nicht, wie Kollege Westenthaler, ganz einfach gesagt, nein, da stimme ich nicht zu, sondern wir haben eine Lösung gesucht – und es gibt eine Lösung: Damit diese Fankulturen erhalten bleiben und die Fans gemeinsam mit ihren Vereinen diese Fankulturen leben können, hat der Veranstalter die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Aus­nahmebewilligung zu stellen.

Wir haben uns damit also auf die Seite der Fans gestellt und werden daher diesem Gesetz in der vorliegenden Form zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.46


Präsident Fritz Neugebauer: Vor der nächsten Worterteilung bitte ich die Fraktions­verantwortlichen, folgende Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen:

Ich gebe bekannt, dass für die Dauer der Kontra/Pro-Redeordnung bis zum Ende der TV-Übertragung um 13 Uhr jeder Fraktion nicht wie ursprünglich 14, sondern 16 Minu­ten zustehen. Ich bitte also, die entsprechenden Redezeitänderungen am Präsidium bekannt zu geben.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.47.09

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wenn man den Ausführungen der Innenministerin zuhört, wo sie alles, was diese Bundesregierung an Maßnahmen ergriffen hat, nur mehr lobt – da nennt sie natürlich diese 1 000 zusätzlichen Exekutivbeamten, den Flexipool und anderes mehr –, dann muss man bei genauer Betrachtungsweise das alles in die Kategorie „Grimms Märchenstunde“ einreihen. (Beifall beim BZÖ.)

Was stimmt hinsichtlich der 1 000 Exekutivbeamten? – Nun, es gibt jährlich 200 Auf­nahmen innerhalb dieser Periode; das bedeutet jeweils zwei Jahre Ausbildungsdauer. Die ersten spürbaren, für den Bürger spürbaren Exekutivbeamten wird es also 2011 geben; es ist ein Programm, das bis 2015 laufen wird. Und jetzt kommt’s: Gleichzeitig werden mehrere hundert Planstellen im Innenministerium in der Verwaltung gestrichen!

Frau Bundesministerin, es ist mir keine einzige Maßnahme bekannt, die Sie gesetzt haben, um die Verwaltung einzudämmen! Das heißt mit hoher Wahrscheinlichkeit: noch mehr Verwaltungsarbeit für die Exekutive – und daher weniger Exekutive auf der Straße beim Bürger. Das ist wirklich kein Ruhmesblatt.

Oder: die von Ihnen so sehr propagierte Maßnahme des Flexipools. Was haben Sie rechtlich gemacht? Sie erklären hier, da gibt es bei Karenzierungen eine hohe Flexi-


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