Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 98

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Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 351 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Einstimmig angenommen. (E 60.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationslage über Haftbe­dingungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Somit abgelehnt.

13.13.518. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 756/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Folterung und Todesfälle Oppositioneller in iranischen Gefängnissen (352 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.14.20

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte zunächst einmal für das Protokoll fest: Im Menschenrechtsausschuss am 7. Oktober wurden zu unserem Bedauern alle freiheit­lichen Anträge, die die Heimatvertriebenen betroffen haben, abgelehnt. Dies betraf einen Antrag betreffend geforderte Maßnahmen gegenüber den tschechischen Beneš-Dekreten, den ich eingebracht habe. Das hat aber auch die Anträge betroffen, die Kol­lege Haimbuchner, damals noch Nationalratsabgeordneter, heute Landesrat in Ober­österreich, eingebracht hat zu den Themen „Gedenktag für die Heimatvertriebenen“ und Unterstützung der „Triester Erklärung“, die ebenfalls die Heimatvertriebenen ausgearbeitet haben.

Diese drei freiheitlichen Anträge wurden im Ausschuss abgelehnt. Es ist auffallend, dass sich die Regierungsfraktionen und ihre Abgeordneten, aber auch einige Opposi­tionsparteien offenbar lieber für die Rechte aller anderen einsetzen als für die Rechte der Österreicher, insbesondere unserer Heimatvertriebenen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Nun zum vorliegenden Antrag: Im Jahre 1776 wurde in Österreich die Folter von Maria Theresia abgeschafft, und zwar unter maßgeblichem Einfluss ihres Ratgebers, des Barons von Sonnenfels, der sich einmal selbst als „österreichischer Gotthold Ephraim Lessing“ bezeichnet hat.

Meine Damen und Herren, wir sind uns in diesem Hause über alle Fraktionsgrenzen hinweg darin einig, dass Folter ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. Geständ­nisse, die unter Anwendung von Folter zustande gekommen sind, sind nichts wert; das wissen wir in Mitteleuropa seit den Hexenprozessen, seit der Inquisition. Es ist aber bekannt, dass in vielen Teilen der Welt auch heute noch gefoltert wird. Die Vorwürfe richten sich aber nicht nur gegen den Iran, wie das die Grünen in diesem Antrag festgehalten haben, sondern wir müssen, auch das gehört zur Wahrheit, aussprechen, dass auch in Guantánamo gefoltert wurde. Das war dieses berühmte Waterboarding, über das von den Fernsehanstalten berichtet wurde. Folterungen hat es auch in Abu


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