Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 131

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Ehrlich gestanden, ich verstehe die Hektik nicht, ich verstehe auch den Widerspruch nicht. Ich habe es verstanden, dass man im Oktober gesagt hat, die Bundesregierung soll in einem halben Jahr etwas Solides vorlegen. Aber heute zu kommen und zu sagen: Und das muss am 9. Dezember schon im Finanzausschuss behandelt werden!, also, ehrlich gestanden, mit dieser Hektik fange ich nichts an. (Abg. Scheibner: Der Antrag, Kollege! Das ist ja ein Fristsetzungsantrag!) Und die Entschließung ist vom Kollegen Lutz Weinzinger schon vor ungefähr einem Monat eingebracht worden.

Zur Sache selbst, meine Damen und Herren. Wenn man sich das ein bisschen an­schaut: Eine eigene Konkursordnung für eine Branche, so wichtig die Banken sind, so sehr sie sich unterscheiden von anderen Betrieben, glaube ich, ist nicht die richtige Zielsetzung. Wir haben ja heute schon auf Basis einer EU-Richtlinie entsprechende Bestimmungen im Bankwesengesetz. Da steht zum Beispiel drinnen, für die Banken gilt nicht das Ausgleichsverfahren, es gilt nicht der Zwangsausgleich, es gilt dafür aber die Einlagensicherung, und, und, und.

Finanzminister Pröll hat in der Fragestunde – ich habe es nachgelesen – nicht gesagt, er ist für eine eigene Konkursordnung der Banken, sondern er hat gesagt, man kann natürlich auf Basis der Erfahrungen dieser Finanzkrise sehr wohl die Bestimmungen im Bankwesengesetz neuerlich evaluieren, überprüfen, effizienter gestalten, verbessern.

Wir haben in den §§ 83 ff im Bankwesengesetz Bestimmungen über Geschäftsauf­sichts­verfahren: Was hat zu geschehen, wenn eine Bank in diese gefährliche Situation kommt? Wir haben die Einlagensicherung als Schutz für die Anleger. Wir haben die Bestrebungen im eigenen Land und auf europäischer Ebene, eine effizientere Finanz­aufsicht zu gestalten – als Risikovorsorge letztlich mit dieser Zweiteilung Europäischer Rat für Systemrisken als Art Frühwarnsystem mit den drei Säulen Banken, Versiche­rung, Wertpapiere, und dem europäischen System der Finanzaufsicht als Verzahnung der entsprechenden nationalen Institute.

Das heißt, wir haben hier ein umfassendes Paket, aber noch einmal: Man kann immer etwas verbessern, aber eine eigene Konkursordnung für Banken allein halten wir nicht für zielführend. Sehr wohl aber, Herr Kollege Königshofer, sind wir bei Ihnen, dass man sich auf Basis der Erfahrungen, die wir vor der Krise in der Dimension nicht hatten, jetzt anschauen soll: Was kann man hier anders machen, was kann man verbessern, was kann man effizienter gestalten?, das ist sicherlich richtig, aber gleichsam nur als ein – zwar wichtiger – Mosaikstein in einer Gesamtstrategie, um solche Dinge in Zu­kunft möglichst zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Weinzinger zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.

 


15.18.41

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein Fristsetzungsantrag, das ist richtig. Warum haben wir einen Fristsetzungsantrag gestellt im Hinblick auf diesen Entschließungsantrag, wo wir natürlich wissen und davon ausgehen, dass das ja debattiert wird und dass da andere Vorschläge kommen, und dass man sich überzeugen lassen kann: entweder in Rich­tung Abänderung oder eben in die Richtung, wie man es anders behandelt. Aber wir wollen eine Fristsetzung, weil wir Sorge haben, dass uns, bevor das gesetzlich gere­gelt ist, etwas passieren kann.

Wir wollen einfach eine Bankenkonkursordnung haben, und wir haben vorhin ja vom Kollegen Krainer gehört, dass auch seitens des Finanzministeriums und des zustän­digen Staatssekretärs das durchaus angedacht wird. Dass Kollege Dr. Stummvoll


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