Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 132

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momentan nicht genau dorthin will – kein Problem. Darüber soll man ja diskutieren, darüber soll ja die Debatte laufen, aber es darf nicht sein, dass wir uns in einer echten Gefahr befinden!

Es wurde, weil die Gefahr erkannt wurde, weil die Regierung, weil das Parlament die Gefahr der großen Finanzkrise erkannt hat, das berühmte 100-Milliarden-Ding be­schlossen. 100-Milliarden-Ding: Die Älteren von uns können sich erinnern, welche Aufregung es gab über das 100 Millionen-Ding, und das waren damals Schilling vor 20, 25 Jahren – ich glaube, das war in etwa in dieser Zeit. Und jetzt haben wir 100 Mil­liarden € zur Verfügung gestellt, um auf der einen Seite den Banken Geld direkt zur Verfügung zu stellen und auf der anderen Seite Haftungen in der Größenordnung von 85 Milliarden € bereit zu stellen.

Meine Damen und Herren, wenn nach bestehender Konkursordnung oder nach einer gewissen Rechtsunsicherheit das alles schlagend würde, dann schauen wir aber „gut“ aus, denn dann schauen wir verheerend aus! Stellen Sie sich vor: Allein Kärnten mit einem Budget von etwa 2 Milliarden € hat 20 Milliarden € für die Haftung für ein Bankinstitut, das höchst gefährdet ist, bereit gestellt! Was macht Kärnten eigentlich, wenn das schlagend wird? Verkauft Kärnten Kärnten? Wird der Wörthersee verkauft? Wird Villach an irgendeinen Potentaten zur Pacht abgegeben? Was machen wir dann?

Das Gleiche gilt für die gesamte Problematik, und weil uns diese Problematik wirklich so gefährlich zu sein scheint, wollen wir das schnell behandelt haben. Deshalb unser Fristsetzungsantrag, dass bis zum 9. Dezember das nicht nur eingebracht, sondern diskutiert und abgestimmt wird.

Wenn Sie eine andere Lösung haben, die genauso gut ist und uns genauso in Sicherheit bringt – in Ordnung! Wir glauben, eine eigene Bankenkonkursordnung wäre der richtige Weg. Wenn eine Bank umfällt, besteht die Gefahr, dass wie bei einem Domino-Effekt eine nach der anderen ebenfalls umfällt. Und dann sind wir in der allergrößten Schwierigkeit, die wir uns vorstellen können! Wenn eine Gemischtwaren­handlung in Konkurs geht, gehen deswegen nicht die nächsten fünf Gemischtwaren­hand­lungen im gleichen Bezirk in Konkurs.

Das ist das andere Konkursrecht, das ist das normale Konkursrecht für die normale Wirtschaft, aber die Bankwirtschaft ist eben eine etwas andere Wirtschaft, als es Klein- und Mittelbetriebe sind. Und daher unser Entschließungsantrag betreffend einer eige­nen Bankenkonkursordnung, und darum unser Antrag, das zu beschleunigen, eben in Form eines Fristsetzungsantrages.

Ich glaube, wenn Sie keine besseren Überlegungen haben, dann sollten Sie diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


15.23.45

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, wir brauchen neue Regeln für die Banken, wir brauchen mehr Transparenz, und wir brauchen vor allem weniger haarsträubende Spekulationen.

Auch Basel II müssen wir uns einmal ganz anschauen. Basel II wurde ursprünglich erdacht, um das Risikobewusstsein der Banken zu stärken. Das heißt, dass eine Bank, die an jemanden einen Kredit vergibt, der nicht allzu kreditwürdig ist, dafür mehr Eigen­kapital hinterlegen muss. Viele sind dann auf die kreative Idee gekommen, diese Kredite nicht mit mehr Eigenkapital zu hinterlegen, sondern mit Kreditderivaten zu versichern. Diese Versicherungen wurden weltweit reihum gereicht, sodass die Bank,


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