Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 130

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genen Bankeninsolvenzrechts?“ auch der Bundesminister hier klar gesagt hat, ja, er unterstützt das, er will auch ein eigenes Bankeninsolvenzrecht.

Da gibt es auch eine Reihe von Meldungen, etwa vom 22. Oktober: Nationalrat Pröll will neue Regeln für Bankenpleiten, und es gibt hier auch vom Parlamentsklub der ÖVP entsprechende Aussendungen, gerade einmal eine Woche alt – ich darf Pröll zitieren –: Weiters soll ein neues Bankeninsolvenzrecht geschaffen werden.

Also insofern ist das nichts Neues, dass das gefordert wird, dass auch daran gearbeitet wird, und – das wird vielleicht den Freiheitlichen sogar ganz gut gefallen – unter Law and Order am Finanzmarkt soll es ja ein Gesamtpaket geben, das die Befugnisse und die Möglichkeiten der Finanzmarktaufsicht stärkt. Und im Zuge dessen soll es im bestehenden Bankeninsolvenzrecht, das rudimentär ja vorhanden ist, mit Regeln, dass kein Ausgleich, kein Zwangsausgleich, passieren darf, dass Geschäftsleiter eingesetzt werden können, et cetera, hier neue Regeln geben, um im Fall des Falles – wovon wir, glaube ich, alle nicht ausgehen wollen und ausgehen können, dass wir einen derar­tigen Insolvenzfall in Österreich haben – wirklich effektiv handeln zu können, sodass das Ganze jedenfalls professionell abgewickelt werden kann und nicht der Steuer­zahler einfach grenzenlos einspringen muss.

Dem gegenständlichen Antrag, also der Fristsetzung, kann ich gleich sagen, werden wir nicht zustimmen, erstens einmal, weil das ja ohnehin in Vorbereitung ist, wie Sie als wohl informierter Abgeordneter ja ohnehin wissen werden. Ich habe eine Reihe von Zitaten hier aus dem Hohen Haus bereits gebracht. Aber es gibt in Ihrem Ent­schließungsantrag einen Punkt, dem wir auf gar keinen Fall zustimmen können. Im Entschließungsantrag selber schreiben Sie, dass gleichzeitig die Guthaben der Bank­kunden in unbegrenzter Höhe gesichert sein sollen.

Wir haben beim Bankenpaket ganz bewusst die Einlagensicherung auf kurze Zeit befristet in unbegrenzter Höhe dargestellt, ganz bewusst befristet, alle Fraktionen hier, einstimmig also, weil wir genau wissen, dass das durch den Moral Hazard, also wenn quasi ohnehin alles unbegrenzt sicher ist und der Staat dahinter steht, eine Einladung für Banken ist, sehr riskante Geschäfte einzugehen, sehr hohe Zinsen zu versprechen, und das wollen wir nicht. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Deswegen ist es vernünftig, dass das ab 1.1. zurückgefahren wird, und allein aus die­sem Grund können wir diesem Fristsetzungsantrag nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.15.26

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gestehe, ich kann mit diesem Fristsetzungsantrag nicht allzu viel anfangen, und zwar aus folgendem Grund: Kollege Königshofer hat gemeint, er bringt heute einen Entschließungsantrag ein. Was er in Wirklichkeit getan hat, war: Er hat einen Entschließungsantrag, der bereits am 22. Oktober vom Kollegen Lutz Weinzinger eingebracht wurde, hier noch einmal verlesen.

In diesem Entschließungsantrag steht, dass die Bundesregierung innerhalb eines halben Jahres entsprechende Vorschläge für eine eigene Bankenkonkursordnung machen soll. Und heute kommt ein Fristsetzungsantrag, wo das halbe Jahr nicht mehr drinnen steht, sondern wo drinnen steht, der Finanzausschuss möge bis 9. Dezember etwas vorlegen.

 


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