Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 156

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

eines kleinen sitzenden Buddhas, und was weiß ich. Also, nötig finde ich das alles nicht.

Was mich ernsthaft stört, ist das Kreuz in Gerichtssälen. Da werden keine Gottes­urteile gefällt, da beruft man sich nicht auf die Bibel, sondern da beruft man sich auf das ABGB oder das Strafrecht und so weiter. Religiöse Gefühle haben im Gerichtssaal überhaupt nichts zu suchen.

Der eigentliche Grund meiner kurzen Wortmeldung waren die Ausführungen von Herrn Stadler. Da muss man schon etwas richtigstellen.

Herr Buttiglione wurde seinerzeit von der Mehrheit des Europäischen Parlaments nicht deshalb abgelehnt, weil er Katholik war, sondern weil er als frauenfeindlich empfun­dene Äußerungen getätigt hat und weil er gegen Homosexuelle agitiert hat. (Abg. Dr. Schüssel: Nein, nein, nein! Frauenfeindlich nicht!) Ja, das mögen Positionen sein – das können Sie besser beurteilen als ich –, die man in weiten Kreisen auch als „katholisch“ bezeichnen kann. Ich hoffe nicht – aber das kann nicht ich beurteilen, das müssen die Kollegen von der katholischen Fraktion beurteilen. Aber wegen seines Katholizismus ist Buttiglione nicht abgelehnt worden, sondern wegen solcher Äuße­run­gen.

Wenn ein Evangelischer oder ein Muslim oder ein orthodoxer Jude oder wer auch immer ähnliche Äußerungen getätigt hätte – und da beziehe ich mich auf die Äußerung von Herrn Stadler –, dann wäre er von der Mehrheit des Europäischen Parlaments ebenfalls abgelehnt worden, und zwar zu recht! (Beifall bei den Grünen.)

16.40

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Dazu ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, den vorliegenden Bericht III-89 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung des Kreuzes in Europas und Österreichs Klassenzimmern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Schüssel, Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Religionsfreiheit und das Urteil des EGMR in der Rechtssache Lautsi vs. Italien vom 3. November 2009 über die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. (E 65.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 386 der Beila­gen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite