Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 192

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lichungspflicht unterliegen sollten, was eigentlich eine eklatante Missachtung des Prinzips der gleichen und unprivilegierten Möglichkeit des Informationszuganges zur Folge gehabt hätte, was auch EU-rechtlich verpönt gewesen wäre.

Demzufolge haben sich die Regierungsparteien zu diesem schon vorgetragenen Abän­derungsantrag entschlossen, der den von uns beklagten Mängeln der Gesetzesvorlage in der Hauptsache gerecht wird.

Beizufügen wäre, dass es das vollkommen gelungene Gesetz möglicherweise gar nie geben wird, daher will ich auch den Mängeln, die von Vorrednern dargeboten worden sind, nicht entgegentreten. Ich bin nicht der Verteidiger des Gesetzes, aber namens meiner Fraktion sage ich wie der Richter von Zalamea bei Calderón de la Barca:

„Wer den Hauptpunkt richtig traf, darf in kleinen Dingen irren.“

Aus diesem Grund heraus stimmen wir der Vorlage zu. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


18.39.38

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke Herrn Abgeordnetem Fichten­bauer für die Gnade, dass wir uns in kleinen Punkten irren dürfen. Das Gesetz, das vom Grundsatz her ein politisch nicht sehr kontroversielles ist, ist ja an sich intensiv begutachtet worden. Es hat einige Einwendungen gegeben, denen wir soweit wie möglich und auch nach der Diskussion im Ausschuss gefolgt sind.

Der eine Diskussionspunkt stand in Zusammenhang mit dem Stellungnahmerecht des Statistikrates – da ist schon im Ausschuss eine Abänderung vorgenommen worden –, der Zugang der Wissenschaft zu den Mikrodaten wurde erleichtert, die Frage der Kostenschätzung, die der Statistikrat gemeinsam mit der Statistik Austria zu erstellen hat, wurde geregelt, wobei die Statistik Austria sozusagen unterstützend mitwirkt.

Der letzte Punkt, der im Ausschuss intensiver diskutiert wurde, war die Frage der Veröffentlichungspflichten. Wir haben die diesbezüglichen Einwände ernst genommen und versucht, einen Kompromiss herbeizuführen, der auch die legitimen Interessen der Auftraggeber berücksichtigt. Das sind ja nicht nur interne Stellen, sondern auch exter­ne Stellen, und der Kompromiss, der erzielt wurde, ist eben, dass die Veröffentlichung zwei Monate später tatsächlich zu erfolgen hat. Das heißt, es gibt sozusagen einen zeitlichen Vorsprung des Auftraggebers, auch wenn das externe Aufraggeber sind. Das ist etwas, was von diesen als sinnvoll erachtet wird und auch aus unserer Sicht sinnvoll ist, damit eben die Aufträge an die Statistik Austria erteilt werden.

Also insgesamt, glaube ich, haben wir da einen guten Kompromiss gefunden. Aus­gangspunkt war ja, dass wir eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2008 umzusetzen hatten, weil das Volkszählungsjahr von 2010 auf 2011 verschoben wurde. Es wurde 2006 eine Probezählung gemacht, die gezeigt hat, dass sich das neue Register­zäh­lungsgesetz, das damals geschaffen wurde, bewährt und in der Praxis funktioniert.

Das führt insgesamt dazu – und das ist ja auch etwas, was beim vorigen Tages­ordnungspunkt anknüpft –, dass man mit Verwaltungsmaßnahmen, mit gesetzlichen Maßnahmen relativ viel Geld einsparen kann, wenn man berücksichtigt, dass die Volkszählung 2001 noch 72 Millionen € gekostet hat.

Es war anzunehmen und auch schon im Ausschuss absehbar, dass diese Gesetzes­vorlagen auch dazu genutzt werden, die Frage der Ortstafeln und die Frage der mutter-


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