Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 193

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sprachlichen Erhebung neuerlich zu diskutieren. Ich schließe mich dem an, was der Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Peter Wittmann, gesagt hat, dass natürlich die Länder die Möglichkeit haben, bestimmte Daten zu erheben. Also das Land Kärn­ten könnte diese Daten erheben, wenn es will, es kann aber natürlich nicht – um ein anderes Beispiel zu nennen – die Daten für das Burgenland erheben, wo das Thema Ortstafeln seit langen Jahren gelöst ist, aber es könnte das Ganze für Kärnten tun.

Wir wollen es aus mehreren Gründen nicht tun. Das eine ist, dass es schon einmal unangenehme Erfahrungen mit dem Thema gegeben hat. Mein Ziel oder unser Ziel ist ja nicht, eine Verkrampfung der Situation herbeizuführen, sondern Konsens, nicht den Konflikt zu schüren, sondern eine Lösung zu finden. (Abg. Petzner: Orientieren Sie sich an Kreisky!) Und wenn klar ist, dass sich die Volksgruppen dezidiert dagegen aussprechen, dann kann man nicht davon ausgehen, dass die Erhebung der Mutter­sprache zu einer Lösung führen würde.

Die rechtliche Argumentation, die der Herr Abgeordnete Petzner angeführt hat, wider­spricht schlicht und einfach dem, was der Verfassungsgerichtshof gesagt hat. Herr Abgeordneter Zinggl hat schon darauf hingewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich gesagt, dass eine bloß vergröberte statistische Erfassung zugrunde zu legen ist und dies ausreicht, um diese Thematik zu beurteilen. Das kann man bei allen Ent­scheidungen, die in den letzten Jahren dazu ergangen sind, nachlesen. Es wird ja, nachdem einige Fälle beim Verfassungsgerichtshof anhängig sind, diese Thematik demnächst wiederum entschieden werden. Ich gehe nicht davon aus – ohne der Ent­scheidung vorgreifen zu wollen –, dass dort eine ähnliche Linie vertreten wird.

Um es auf den Punkt zu bringen: Unser Ziel ist es, einen Konsens zu erzielen, und zwar einen möglichst breiten Konsens. Unsere Absicht ist es nicht, dass durch eine Erhebung der Muttersprache zum jetzigen Zeitpunkt dort der Konflikt weiter geschürt werden soll.

Ich würde auch alle Kräfte hier im Haus, natürlich auch die in Kärnten, darum bitten, an einem solchen Konsens mitzuwirken. Ich hoffe, dass wir mit dem nächsten Schritt, den wir vorhaben, nämlich mit der Erstellung eines neuen Minderheitenrechtes, wie wir es ja auch im Regierungsabkommen vorgesehen haben, einen Schritt weiterkommen. Es gibt dazu eine Enquete, die am 3. Dezember im Bundeskanzleramt stattfinden wird, wo wir das Thema insgesamt grundlegend und breit diskutieren wollen. Ich hoffe, dass das ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist, nämlich ein Schritt in Richtung Lösung dieser Thematik. (Beifall bei der SPÖ.)

18.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


18.45.34

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich muss sowohl, was die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs, als auch, was jene des Herrn Kollegen Wittmann betrifft, eine Richtigstellung machen.

Herr Kollege Wittmann hat gesagt, wenn euch die Zählung nicht passt – auf gut Deutsch –, dann macht sie in Kärnten doch selber über das landeseigene Statistikamt!

Sofort und gerne würden wir das machen, wir übernehmen auch die Kosten dafür, aber das Problem ist ja – und da muss ich auch den Staatssekretär korrigieren –, dass zwar gewisse Datenerhebungen über ein Bundesland möglich sind, aber nicht die von uns geforderte geheime Erhebung der Muttersprache. Diese muss bundesgesetzlich geregelt werden.

Wenn uns diese Möglichkeit, wie der Herr Wittmann das sagt – da kommt er herein; horch jetzt zu! –, bundesgesetzlich eingeräumt wird, dann ergreifen wir diese Mög-


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