Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 194

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lichkeit mit Handkuss, sage ich Ihnen, denn das ist genau das, was wir immer fordern. Dann macht Kärnten die geheime Erhebung der Muttersprache auf eigene Faust und trägt auch die Kosten.

Aber noch einmal, Herr Wittmann, weil Sie jetzt erst hereingekommen sind: Das ist gesetzlich nicht möglich, weil es dafür keine landesgesetzliche Grundlage gibt. Da Sie immer sagen, Kärnten würde Urteile des Verfassungsgerichtshofs nicht einhalten, muss ich Ihnen sagen, dass Sie mit Ihrem Vorschlag die Verfassung brechen würden, weil Sie ohne Rechtsgrundlage eine Zählung der slowenischen Minderheit vornehmen wollen. Da schaue ich mir den Protest an, wenn das Wirklichkeit werden sollte. Daher: Räumen Sie uns diese gesetzliche Möglichkeit ein, dann gerne!

Zweite Anmerkung noch, da Herr Staatssekretär Ostermayer von einer sinnvollen Lösung spricht. Herr Staatssekretär, die Lösung liegt auf dem Tisch, nämlich die Lösung Ihres eigenen Bundeskanzlers Bruno Kreisky aus den siebziger Jahren, die die 25 Prozent-Regelung vorsieht. Das ist die Lösung, die Kärnten als Ziel hat.

Wir schlagen vor: Erheben wir diese Lösung in den Verfassungsrang, um sie vor Angriffen von radikalen Slowenenvertretern zu schützen, und das Problem wäre gelöst. Da brauchen wir gar keine Enqueten und gescheiten Reden. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Frau Silhavy, Sie kommen aus der Steiermark, Sie haben selbst genug Schwierigkeiten mit Ihrem Landeshauptmann, also ersparen Sie sich Ihre Kommen­tare!

Noch einmal: Die 25 Prozent-Regelung in den Verfassungsrang zu heben, das ist die Lösung! Das Problem wäre von einer Sekunde auf die andere erledigt. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.

 


18.47.56

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich auch nur mit dem TOP 20 auseinandersetzen, mit dem Regis­ter­zählungsgesetz, und zwar mit der Möglichkeit der Erhebung der Muttersprache oder ob mit der Erhebung der Umgangssprache das Auslangen gefunden werden kann.

Die Geschichte ist jene, dass 1950 ein Volkszählungsgesetz erlassen wurde, das 1976 novelliert wurde, bei dem es die Möglichkeit gab, die Muttersprache zu erheben. Dieses Gesetz war 30 Jahre gültig, bis 2006.

2006 – das wissen wir alle – war die SPÖ an der Regierung nicht beteiligt, wohl aber die FPÖ, respektive das BZÖ, und genau in dieser Zeit wurde das Gesetz insofern novelliert, dass die Möglichkeit abgeschafft wurde, die Muttersprache zu erheben.

Drei Jahre später – nämlich jetzt, meine Damen und Herren – kommen FPÖ und BZÖ drauf, dass sie das nicht wollten. Herr Kollege Königshofer – wir haben ja im Aus­schuss darüber geredet – hat zwar gesagt, er war damals nicht dabei, aber ich habe mir die Mühe gemacht, die Abstimmungsunterlagen von damals herauszusuchen und die Referenten zu eruieren. Es haben auch zwei Männer von der BZÖ/FPÖ-Riege das Wort ergriffen, doch davon hat niemand gesprochen.

Jetzt habe ich den Verdacht, man hat die Gesetzesvorlage, die man abgestimmt hat, vielleicht nicht nachgelesen. Aber das ist auch nicht wirklich haltbar, denn die Kollegin Stoisits und der damalige Staatssekretär Morak haben dem Plenum klar erklärt, was es mit der Novelle auf sich hat. Es kann also niemand behaupten, er hätte nicht gewusst, was er abstimmt. Nur die FPÖ und das BZÖ hatten nicht den Mut, gegen eine Regie­rungsvorlage zu stimmen, die sie selber letztlich aber mitgetragen haben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite