Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 195

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Heute von uns zu verlangen, das wieder zu revidieren, ist ein bisschen viel verlangt. Das werden wir nicht tun. Wir glauben nämlich, dass die einmalige Inanspruchnahme der Möglichkeit der Erhebung der Muttersprache zu ordentlichen Krawallen, zu ange­zündeten Wahlurnen in Kärnten geführt hat. Das brauchen wir heute nicht mehr. Blei­ben wir besonnen! Versuchen wir, den Weg, den wir damals gemeinsam einstimmig beschlossen haben, weiterzugehen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


18.50.25

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Abänderung des Registerzäh­lungs­gesetzes sieht eine Verschiebung der nächsten Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählung um ein Jahr auf 2011 vor. Damit ist gewährleistet, dass es durch die EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen nicht zu einer Doppel­zählung kommt. Im Sinne der Verwaltungsökonomie ist diese Abänderung für mich eine Selbstverständlichkeit.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Ergebnis einer Volkszählung ist auch für die Gemeinden von eminenter Bedeutung. Es ist die Grundlage für die Zuteilung der Ertragsanteile, sozusagen des Anteils am gemeinsamen Steuerkuchen – für viele Ge­meinden in unserem Land die größte Einnahmequelle. Es ist daher verständlich, dass sich die Gemeinden sehr intensiv um jede/n Bürger/in in unserem Land bemühen.

Bisher hat die Statistik Austria die betroffenen Gemeinden mit Begründung über die Zuordnung von Bürgerinnen und Bürgern im Zweifelsfall in Kenntnis gesetzt. Neu ist – und das ist sehr zu begrüßen –, dass Gemeinden nun innerhalb von drei Monaten einen Einspruch gegen Entscheidungen der Statistik Austria erheben können. Auch behält der/die betroffene Bürger/in die Möglichkeit, eine Feststellung zu seinem/ihrem Hauptwohnsitz anzuschließen.

Das heißt, die betroffenen Gemeinden und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind in das Verfahren eingebunden. Als Bürgermeister sehe ich darin eine wesentliche Qualitätssteigerung und einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Ausschuss wurde sehr intensiv über die Veröf­fentlichungspflicht von Statistiken diskutiert. Ich begrüße, dass der von Kollegem Donabauer eingebrachte Abänderungsantrag dieser Diskussion Rechnung trägt und Klarstellungen bringt.

Erfreulich ist für mich auch die Ausschussfeststellung, dass die in den lokalen Ge­bäude- und Wohnungsregistern enthaltenen Verwaltungsdaten der Gemeinden in deren Eigentum stehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß dem Regierungsprogramm 2008 bis 2013 sollen die Verfahrensabläufe zwischen Behörden und Unternehmen weitgehend elek­tronisch abgewickelt werden. Die Errichtung eines Unternehmensserviceportals durch das Bundesministerium für Finanzen ist ein Schritt in diese Richtung, da es zu einer Neuausrichtung des Unternehmensregisters bei der Statistik Austria kommt. Dadurch beziehungsweise auch durch weitere Entlastungsmöglichkeiten in diesem Gesetz werden Unternehmen entlastet.

Die Lieferung von Daten belastet viele in unserem Staat. Alle Maßnahmen zur Ent­lastung sind zu begrüßen und sind für mich ein Beitrag zur Entbürokratisierung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.53

 


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